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Optimale Sicherheit bei Ratenzahlung!
Der Ratenschutz sichert dich und deine Familie bei deinen aktuellen und künftigen Einkäufen bei OTTO oder auf dem OTTO-Marktplatz bei Arbeitslosigkeit, bei Arbeitsunfähigkeit, bei schwerer Krankheit und im Todesfall bestens ab.
Ergänzend zu der Übernahme von Zahlungsverpflichtungen profitieren du und deine Familie auch von Assistance-Leistungen entweder rein vorsorglich oder auch nach Eintritt eines Schadenfalls. Dazu zählen zum Beispiel der Fahrdienst zum Arzt, die Kostenübernahme einer Kinderbetreuung oder auch telefonische Erstberatung zu Stress und Work Life Balance.
Prüfe bitte, ob der Ratenschutz deinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht:
Ich kaufe bei OTTO oder auf dem OTTO-Marktplatz mit Ratenzahlung
Ich bin zwischen 18 und 79 Jahre alt
Ich möchte meine aktuellen und künftigen Einkäufe bei OTTO oder auf dem OTTO-Marktplatz gegen die genannten Risiken absichern
Ich bin Arbeitnehmer oder Selbstständiger
Treffen diese Aussagen auf dich zu, empfehlen wir dir den Ratenschutz.
Der Beitrag beträgt lediglich 0,79% deines gewählten Einkaufs. Gibt es keine offenen Raten mehr, bezahlst du natürlich auch nichts.
Du hast weitere Fragen? Die Ratenschutz-Hotline hilft dir gerne.
Telefon: 040 - 3603 3109
E-Mail: ratenschutz@otto.de
Wenn du den Versicherer direkt kontaktieren möchtest:
Société Générale Insurance
Fuhlsbüttler Straße 437
22309 Hamburg
Du kannst selbst entscheiden, ob du den Ratenschutz abschließen möchtest. Im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit bietet dir der Ratenschutz die Übernahme der offenen Raten jedes versicherten Kaufes, solange du Arbeitslos oder Arbeitsunfähig bist.
Bei Schwerer Krankheit, Unerwarteter Todesfall erfolgt die Übernahme sämtlicher ausstehender Raten jedes versicherten Kaufes.
So bist du optimal freiwillig abgesichert. Und mit dem Assistance-Schutz unterstützen wir dich sogar noch in deinem Alltag.
Dein Ratenschutz-Beitrag von 0,79% wird ganz einfach monatlich mit deiner Ratenzahlung beglichen. Dieser errechnet sich jeden Monat neu, basierend auf den Raten von all deinen versicherten Käufen, die am Ende des vorherigen Monats noch offen waren.
Das sind bei 200 € lediglich 1,58 € im folgenden Monat.
Gibt es keine offenen Raten mehr, bezahlst du natürlich auch nichts.
Ja, das kannst du. Jedes Mal, wenn du etwas bei OTTO oder auf dem OTTO-Marktplatz bestellst und die Ratenzahlung wählst, kannst du den Ratenschutz vereinbaren. Oder du meldest dich einfach bei der Ratenschutz-Hotline.
Telefon: 040 - 3603 3109
E-Mail: ratenschutz@otto.de
Das geht jederzeit. Einfach unter 040 - 3603 3109 kündigen oder schreibe eine E-Mail an: ratenschutz@otto.de.
Du kannst deinen gesamten Ratenschutz 2 Wochen zum Ende jeden Monats kündigen.
Für jeden, der Raten zahlt. Ganz besonders für Familien mit nur einem Verdiener oder Personen mit geringerem Einkommen.
Der Ratenschutz versichert nicht nur dich, sondern auch deinen Ehe- oder Lebenspartner.
Personen mit denen du im selben Haushalt lebst, profitieren ebenfalls vom Ratenschutz. Die versicherten Fälle bleiben dabei gleich (Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, schwerer Krankheit, Tod). Und natürlich könnt ihr die präventive Unterstützung auch beide in Anspruch nehmen.
Ja, über die Übernahme deiner Monatsraten bzw. den Ausgleich deines Kontosaldo hinaus unterstützt dich der Ratenschutz durch Assistance-Schutz wie zum Beispiel Hilfe bei der Arbeitssuche, Erläuterung von Diagnosen und Behandlungen, Erstberatung bei einem Rechtsanwalt, oder auch Wohnungsreinigung und Menüservice. Fragen hierzu beantwortet die Ratenschutz-Hotline: 040 - 3603 3109 oder ratenschutz@otto.de
Dein Ratenschutz-Beitrag wird ganz einfach monatlich mit deiner Ratenzahlung beglichen.
Du bezahlst nur 0,79% der offenen Raten deiner versicherten Käufe.
Nach Abschluss des Ratenschutzes bekommst du eine Bestätigung per E-Mail. Einige Tage später dann eine weitere Widerrufsbelehrung. Und in deinem Kundenkonto auf otto.de siehst du unter "Konto-Buchungen" den monatlichen Beitrag für den Ratenschutz.
Wenn du mit einem berufstätigen Ehe- oder Lebenspartner im selben Haushalt lebst, gilt der Ratenschutz für euch beide. Im Fall von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, schwerer Krankheit und dem Tod. Und zusätzlich könnt ihr den Assistance-Schutz in Anspruch nehmen.
Auch wenn du nicht mehr berufstätig bist, kann der Ratenschutz bei schweren Krankheiten wie zum Beispiel Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit und Krebs eine Unterstützung sein. Auch im Todesfall gleicht der Ratenschutz sämtliche ausstehenden Raten deiner versicherten Käufe aus.