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Der Ratenschutz sichert dich und deine Familie ab, solltest du aus den versicherten Gründen nicht in der Lage sein, deine offenen Raten zu bezahlen.
Für die Dauer der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, bei schwerer Krankheit oder unerwartetem Todesfall:
Absicherung und Übernahme der offenen Raten jedes versicherten Kaufes. Diese Raten müssen also nicht von dir bezahlt werden. Natürlich musst du die vom Ratenschutz übernommenen Beträge nicht zurückzahlen.
Bei Fragen melde dich gerne bei der Ratenschutz-Hotline.
Telefon: 040 - 3603 3109
E-Mail: ratenschutz@otto.de
Versicherer: Société Générale Insurance
Aktiviere den Ratenschutz mit nur einem Klick bei der Bestellung nach Auswahl der Ratenzahlung. Dadurch kannst du alle zukünftigen Bestellungen mit Ratenzahlung je nach deinem Bedarf absichern.
Alle wichtigen Informationen bekommst du nach der Aktivierung auch per E-Mail zugeschickt.
Der Ratenschutz-Beitrag beträgt 0,79% deines versicherten Einkaufs.
Beispiel: Bei einem Einkauf von 200 € auf 12 Monatsraten beträgt der Ratenschutz-Beitrag pro Monat durchschnittlich nur 0,89 €.
Der Ratenschutz-Beitrag ist in den Raten enthalten und muss nicht separat bezahlt werden. Gibt es keine offenen Raten mehr, bezahlst du natürlich auch nichts.
Du kannst deinen gesamten Ratenschutz mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Monats kündigen. Sobald du gekündigt hast, erhältst du eine Bestätigung per E-Mail.
Bitte beachte: Damit entfällt der Ratenschutz für alle deine versicherten Bestellungen.
Die Kündigung ist einfach per Telefon oder E-Mail möglich.
Telefon: 040 - 3603 3109
E-Mail: ratenschutz@otto.de
Solltest du aus einem der versicherten Gründe nicht in der Lage sein, deine offenen Raten zu bezahlen, melde dich bitte bei der Ratenschutz-Hotline und melde den Schadensfall.
Telefon: 040 - 3603 3109
E-Mail: ratenschutz@otto.de
Wie geht es danach weiter?
Der Versicherer Societe Generale Insurance wird dich kontaktieren. Erst hier sind detaillierte Angaben und Nachweise zu erbringen. Im Anschluss kümmert sich der Versicherer um deinen Schadenfall.
Bei Arbeitsunfähigkeit:
Telefonische Erstberatung zu medizinischen Dienstleistern
Aufklärung zu Medikamenten, Behandlungsmethoden und Hilfsmitteln
Wohnungsreinigung bzw. Wäsche
Bei Arbeitslosigkeit:
Vermittlung einer arbeits- oder sozialrechtlichen Erstberatung inkl. Kostenübernahme zur Analyse der Zeugnisse und psychologischer Erstberatung
Infos und Tipps (staatliche Hilfe, Jobbörse, Fachzeitschriften, Personalberatung, Zeitarbeit)
Bei schwerer Krankheit:
Kostenübernahme für eine Zweitdiagnose
Menüservice
Fahrdienst/Begleitservice zu Ärzten, Behörden
Einkaufsservice
Im Todesfall:
Erstberatung & Kostenübernahme für Erbrecht-Anwalt
Kostenübernahme für psychologische Erstberatung
Der Ratenschutz versichert nicht nur dich, sondern auch deinen Ehe- oder Lebenspartner!
Wenn ihr seit mehr als einem Jahr im selben Haushalt lebt, profitiert dieser ebenfalls vom Ratenschutz. Die versicherten Fälle bleiben dabei gleich (Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, schwere Krankheit, Tod). Und natürlich könnt ihr die Zusatzleistungen auch beide in Anspruch nehmen.
Auch wenn du nicht mehr berufstätig bist, kann der Ratenschutz bei schweren Krankheiten wie zum Beispiel Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit und Krebs eine Unterstützung sein.
Auch im Todesfall gleicht der Ratenschutz sämtliche ausstehenden Raten deiner versicherten Käufe aus.
Telefon: 040 - 3603 3109
E-Mail: ratenschutz@otto.de
Falls du den Versicherer direkt kontaktieren möchtest:
Société Générale Insurance
Fuhlsbüttler Straße 437
22309 Hamburg