Die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ ist ein kleiner Meilenstein im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung: Im April 2024 vom Europaparlament verabschiedet, bringt sie einige wichtige Änderungen vor allem für Technik-Fans und umweltbewusste Konsument*innen mit sich. Wir erklären dir, was es mit der neuen Richtlinie auf sich hat und wie du von ihr profitieren kannst.
Die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ soll, vereinfacht gesagt, dafür sorgen, dass elektronische Geräte länger genutzt werden können. Das übergeordnete Ziel dabei ist es, weniger Elektroschrott zu produzieren und somit Ressourcen zu schonen.
„Das Recht der Verbraucher, Produkte zu reparieren, wird nun Realität. Es wird einfacher und billiger sein, zu reparieren, anstatt neue, teure Produkte zu kaufen“, so der deutsche Europaabgeordnete René Repasi über die Neuerungen. „Dies ist ein bedeutender Erfolg für das Parlament und sein Engagement, die Verbraucher im Kampf gegen den Klimawandel zu stärken.“
Die wichtigsten Punkte der neuen Richtlinie sind:
- Zugang zu Ersatzteilen: Hersteller sind künftig verpflichtet, Ersatzteile für bestimmte Produkte bereitzustellen – und das bis zu zehn Jahre nach Markteinführung.
- Reparaturanleitungen: Unternehmen müssen verständliche Reparaturanleitungen zur Verfügung stellen, damit du auch selbst Hand anlegen kannst.
- Software-Updates: Es wird eine Verpflichtung geben, Software-Updates bereitzustellen, die sicherstellen, dass Geräte weiterhin funktionieren.
- Transparenz: Hersteller müssen klar angeben, wie lange sie Ersatzteile und Updates anbieten.
Die Richtlinie umfasst eine Vielzahl von Geräten, die davon betroffen sind, darunter etwa: Smartphones und Tablets, Laptops und PCs, aber auch Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke sowie Fernseher und Unterhaltungselektronik.
An dieser Stelle wichtig für dich zu wissen: Nachdem die EU-Mitgliedstaaten dem „Recht auf Reparatur“ final zugestimmt haben, muss die Richtlinie noch in nationales Recht umgesetzt werden – so auch in Deutschland. Dafür haben die Länder bis zum Sommer 2026 Zeit. Spätestens dann wirst du die Vorteile der Richtlinie im Alltag spüren, wenn eines deiner älteren Geräte schwächelt oder kaputt geht.
Konkrete Anwendungsfälle könnten sein:
- Smartphone-Reparatur: Dein Handy-Display ist gebrochen? Das Reparieren dieses so häufigen Malheurs wird künftig noch einfacher. Die Hersteller werden noch dringlicher dazu verpflichtet, dir Ersatzdisplays und Reparaturanleitungen bereitzustellen. Du kannst also dein Display einfach selbst austauschen oder es kostengünstig bei einem Reparaturdienst, auch in einer unabhängigen Werkstatt, machen lassen.
- Laptop-Aufrüstung: Dein Laptop wird langsam? Anstatt direkt einen neuen zu kaufen, kannst du nun leichter aufrüsten. So müssen dir die Hersteller zum Beispiel Zugang zu kompatiblen SSDs und RAM-Modulen bieten sowie Anleitungen bereitstellen, wie du diese selbst einbaust.
- Küchengeräte reparieren: Dein Kühlschrank kühlt nicht mehr richtig? Dank der neuen Richtlinie bekommst du die notwendigen Ersatzteile und Anleitungen, um ihn wieder zum Laufen zu bringen – ohne gleich ein neues Gerät kaufen zu müssen.
Darüber hinaus soll künftig allgemein gelten: Für eine Reparatur sollen sich Verbraucher*innen in Zukunft direkt an den Hersteller wenden können – auch dann, wenn das Gerät bei einem Händler gekauft wurde. Sollte dies nicht möglich sein, weil es den Hersteller vielleicht nicht mehr gibt, kannst du auch den Händler direkt in die Pflicht nehmen. Diese Neuerung dürfte vor allem Auswirkungen auf den Online-Handel haben.
Zudem soll eine europaweite Reparatur-Plattform eingerichtet werden, auf der du eine passende Werkstatt für dein Problem finden kannst. Auf dieser sollen verschiedenste Dienstleistungen einsehbar sein, um so vor allem kleinere und mittelgroße Reparatur-Betriebe zu stärken – ein weiterer Vorteil des neuen Gesetzes.
Die neue EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Sie ermöglicht es dir, deine Geräte länger zu nutzen, spart Geld und schont die Umwelt. Bis dahin ist aber noch ein Stück des Weges zu gehen: Neben den verpflichtenden Regelungen schlägt die EU nämlich weitere Maßnahmen vor, von denen die Mitgliedstaaten mindestens eine umsetzen müssen. Dies kann zum Beispiel die Ausgabe von „Garantie-Gutscheinen“ sein, mit denen Reparaturkosten finanziell bezuschusst werden. In Deutschland gibt es in einzelnen Bundesländern bereits solche Förderungen, zum Beispiel den Reparaturbonus in Thüringen.
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