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Recht auf Repa­ra­tur: Was bedeu­tet die neue EU-Richtlinie?

Mit dem Recht auf Reparatur hat sich die EU für besseren Verbraucher*innenschutz eingesetzt.

Die EU-Richt­li­nie zum Recht auf Repa­ra­tur ist ein klei­ner Mei­len­stein im Hin­blick auf Nach­hal­tig­keit und Res­sour­cen­scho­nung: Im April 2024 vom Euro­pa­par­la­ment ver­ab­schie­det, bringt sie eini­ge wich­ti­ge Ände­run­gen vor allem für Tech­nik-Fans und umwelt­be­wuss­te Kon­su­ment*innen mit sich. Wir erklä­ren dir, was es mit der neu­en Richt­li­nie auf sich hat und wie du von ihr pro­fi­tie­ren kannst.

Was ist das „Recht auf Reparatur“?

Die EU-Richt­li­nie zum „Recht auf Repa­ra­tur“ soll, ver­ein­facht gesagt, dafür sor­gen, dass elek­tro­ni­sche Gerä­te län­ger genutzt wer­den kön­nen. Das über­ge­ord­ne­te Ziel dabei ist es, weni­ger Elek­tro­schrott zu pro­du­zie­ren und somit Res­sour­cen zu schonen.

„Das Recht der Ver­brau­cher, Pro­duk­te zu repa­rie­ren, wird nun Rea­li­tät. Es wird ein­fa­cher und bil­li­ger sein, zu repa­rie­ren, anstatt neue, teu­re Pro­duk­te zu kau­fen“, so der deut­sche Euro­pa­ab­ge­ord­ne­te René Repa­si über die Neue­run­gen. „Dies ist ein bedeu­ten­der Erfolg für das Par­la­ment und sein Enga­ge­ment, die Ver­brau­cher im Kampf gegen den Kli­ma­wan­del zu stär­ken.“ 

Die wich­tigs­ten Punk­te der neu­en Richt­li­nie sind:

  1. Zugang zu Ersatz­tei­len: Her­stel­ler sind künf­tig ver­pflich­tet, Ersatz­tei­le für bestimm­te Pro­duk­te bereit­zu­stel­len – und das bis zu zehn Jah­re nach Markteinführung.
  1. Repa­ra­tur­an­lei­tun­gen: Unter­neh­men müs­sen ver­ständ­li­che Repa­ra­tur­an­lei­tun­gen zur Ver­fü­gung stel­len, damit du auch selbst Hand anle­gen kannst.
  1. Soft­ware-Updates: Es wird eine Ver­pflich­tung geben, Soft­ware-Updates bereit­zu­stel­len, die sicher­stel­len, dass Gerä­te wei­ter­hin funktionieren.
  1. Trans­pa­renz: Her­stel­ler müs­sen klar ange­ben, wie lan­ge sie Ersatz­tei­le und Updates anbieten.

Die Richt­li­nie umfasst eine Viel­zahl von Gerä­ten, die davon betrof­fen sind, dar­un­ter etwa: Smart­phones und Tablets, Lap­tops und PCs, aber auch Haus­halts­ge­rä­te wie Wasch­ma­schi­nen und Kühl­schrän­ke sowie Fern­se­her und Unter­hal­tungs­elek­tro­nik.

Pra­xis­bei­spie­le: So pro­fi­tierst du von der EU-Richtlinie

An die­ser Stel­le wich­tig für dich zu wis­sen: Nach­dem die EU-Mit­glied­staa­ten dem „Recht auf Repa­ra­tur“ final zuge­stimmt haben, muss die Richt­li­nie noch in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den – so auch in Deutsch­land. Dafür haben die Län­der bis zum Som­mer 2026 Zeit. Spä­tes­tens dann wirst du die Vor­tei­le der Richt­li­nie im All­tag spü­ren, wenn eines dei­ner älte­ren Gerä­te schwä­chelt oder kaputt geht.

Kon­kre­te Anwen­dungs­fäl­le könn­ten sein:

  • Smart­phone-Repa­ra­tur: Dein Han­dy-Dis­play ist gebro­chen? Das Repa­rie­ren die­ses so häu­fi­gen Mal­heurs wird künf­tig noch ein­fa­cher. Die Her­stel­ler wer­den noch dring­li­cher dazu ver­pflich­tet, dir Ersatz­dis­plays und Repa­ra­tur­an­lei­tun­gen bereit­zu­stel­len. Du kannst also dein Dis­play ein­fach selbst aus­tau­schen oder es kos­ten­güns­tig bei einem Repa­ra­tur­dienst, auch in einer unab­hän­gi­gen Werk­statt, machen lassen.
  • Lap­top-Auf­rüs­tung: Dein Lap­top wird lang­sam? Anstatt direkt einen neu­en zu kau­fen, kannst du nun leich­ter auf­rüs­ten. So müs­sen dir die Her­stel­ler zum Bei­spiel Zugang zu kom­pa­ti­blen SSDs und RAM-Modu­len bie­ten sowie Anlei­tun­gen bereit­stel­len, wie du die­se selbst einbaust.
  • Küchen­ge­rä­te repa­rie­ren: Dein Kühl­schrank kühlt nicht mehr rich­tig? Dank der neu­en Richt­li­nie bekommst du die not­wen­di­gen Ersatz­tei­le und Anlei­tun­gen, um ihn wie­der zum Lau­fen zu brin­gen – ohne gleich ein neu­es Gerät kau­fen zu müssen.

Dar­über hin­aus soll künf­tig all­ge­mein gel­ten: Für eine Repa­ra­tur sol­len sich Verbraucher*innen in Zukunft direkt an den Her­stel­ler wen­den kön­nen – auch dann, wenn das Gerät bei einem Händ­ler gekauft wur­de. Soll­te dies nicht mög­lich sein, weil es den Her­stel­ler viel­leicht nicht mehr gibt, kannst du auch den Händ­ler direkt in die Pflicht neh­men. Die­se Neue­rung dürf­te vor allem Aus­wir­kun­gen auf den Online-Han­del haben.

Zudem soll eine euro­pa­wei­te Repa­ra­tur-Platt­form ein­ge­rich­tet wer­den, auf der du eine pas­sen­de Werk­statt für dein Pro­blem fin­den kannst. Auf die­ser sol­len ver­schie­dens­te Dienst­leis­tun­gen ein­seh­bar sein, um so vor allem klei­ne­re und mit­tel­gro­ße Repa­ra­tur-Betrie­be zu stär­ken – ein wei­te­rer Vor­teil des neu­en Gesetzes.

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Recht auf Repa­ra­tur: Guter Schritt in die rich­ti­ge Richtung

Die neue EU-Richt­li­nie zum „Recht auf Repa­ra­tur“ ist ein gro­ßer Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung. Sie ermög­licht es dir, dei­ne Gerä­te län­ger zu nut­zen, spart Geld und schont die Umwelt. Bis dahin ist aber noch ein Stück des Weges zu gehen: Neben den ver­pflich­ten­den Rege­lun­gen schlägt die EU näm­lich wei­te­re Maß­nah­men vor, von denen die Mit­glied­staa­ten min­des­tens eine umset­zen müs­sen. Dies kann zum Bei­spiel die Aus­ga­be von „Garan­tie-Gut­schei­nen“ sein, mit denen Repa­ra­tur­kos­ten finan­zi­ell bezu­schusst wer­den. In Deutsch­land gibt es in ein­zel­nen Bun­des­län­dern bereits sol­che För­de­run­gen, zum Bei­spiel den Repa­ra­tur­bo­nus in Thüringen.

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