Am Frühstückstisch gehört für Sie einfach ein Ei dazu. Doch was essen Sie da eigentlich genau? Ob das Produkt aus Boden- oder Freilandhaltung stammt, steht zwar groß auf der Verpackung. Doch am Hotelbuffet etwa bekommen Sie diese nie zu sehen. Auf die Informationen zur Herkunft können Sie dennoch zurückgreifen – denn auf unverarbeiteten Eiern, also solchen, die nicht im Kuchen oder in Nudeln gelandet sind, muss ein Zahlen-Buchstaben-Code stehen, der viele Details zur Herkunft preisgibt. Wie Sie diesen lesen können und welche Angaben Sie bei der Lebensmittelkennzeichnung sonst noch kennen sollten, verrät Ihnen dieser Ratgeber.
- Lebensmittelkennzeichnungsverordnung – diese Kennzeichnung ist Pflicht
- Pflichtangaben bei der Nährwertkennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen
- Das verrät Ihnen die Zutatenliste bei Lebensmitteln
- Was bedeutet das Mindesthaltbarkeitsdatum?
- Angaben zur Füllmenge und die Tricks der Lebensmittelhersteller
- Was bedeutet der Code auf dem Ei?
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung — diese Kennzeichnung ist Pflicht
In der EU ist seit Dezember 2014 eine einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln vorgeschrieben. Die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) legt eine Mindestschriftgröße fest, eine klare Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten sowie von Stoffen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Seit dem 13. Dezember 2016 ist es außerdem Pflicht, auf vorverpackten Lebensmitteln die Nährwertkennzeichnung anzubringen.
Pflichtangaben bei der Nährwertkennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen
Auf vorverpackten Lebensmitteln müssen Nährwertangaben verpflichtend aufgedruckt sein. Ausnahmen wie bei Käse oder Fleisch, die lediglich aus einer Zutat bestehen, gibt es nur wenige. Insgesamt sieben Angaben zum Nährwert und zur Energie, auch die “Big 7” genannt, haben die Hersteller anzugeben:
- Brennwert in Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal)
- Fettgehalt in Gramm (g)
- Gehalt an gesättigten Fettsäuren in Gramm
- Kohlenhydratgehalt in Gramm
- Zuckergehalt in Gramm
- Eiweißgehalt in Gramm
- Salzgehalt in Gramm
Darüber hinaus können die Hersteller auf freiwilliger Basis noch weitere Angaben hinzufügen wie Vitamine, Ballaststoffe oder Gehalt an Fettsäuren. Das wird in der Regel gemacht, wenn es das Produkt dadurch positiver erscheinen lässt.
Das verrät Ihnen die Zutatenliste bei Lebensmitteln
Auf der Zutatenliste muss alles aufgeführt werden, was in dem Lebensmittel steckt. Wie viel Prozent von welcher Zutat verwendet wurden, muss nicht angegeben werden. Dafür muss aber die Reihenfolge nach Gewicht eingehalten werden. Das heißt, die Zutat mit dem größten Anteil muss als erstes genannt werden. So können Sie gut erkennen, ob ein Lebensmittel etwa stark zuckerhaltig ist. Doch hier gibt es legale Tricks der Hersteller: Glukosesirup zum Beispiel ist laut Zuckerartenverordnung Zucker, laut Nährwert-Kennzeichnung allerdings nicht. Und auch Dextrose, Laktose, Fruktose, Maltodextrin oder Molkenerzeugnisse werden zum Süßen verwendet. Auf diese Weise wird die als Zucker angegebene Zutat teilweise ersetzt und kann weiter hinten auf der Liste erscheinen, als sie es eigentlich sollte.
Was bedeutet das Mindesthaltbarkeitsdatum?
Die Hersteller von fast allen Lebensmitteln sind verpflichtet, ein Datum auf die Verpackung zu drucken, bis zu dem dieses mindestens haltbar ist. Bis dahin soll das Produkt in ungeöffnetem Zustand einwandfrei in Geschmack, Geruch, Nährwert und Aussehen sein. Es handelt sich also keinesfalls um ein Verfallsdatum, zu dem das Lebensmittel bereits ungenießbar ist. Um auf der sicheren Seite zu sein, bauen die Hersteller hier in der Regel einen Puffer ein und geben einen recht frühen Ablauf an. In vielen Fällen sind die Lebensmittel auch danach noch bedenkenlos zu verzehren. Bei Joghurt ist das zum Beispiel oft der Fall, ebenso bei Getreide, Kaffee oder vielen Getränken. Lebensmittel wie Salz und Zucker etwa bedürfen gar keines Mindesthaltbarkeitsaufdrucks mehr, da sie nicht verderblich sind.
Vorsicht ist hingegen bei abgepacktem Schinken oder Fisch geboten, dort können Lebensmittelkeime auch schon früher entstehen. Betrachten Sie das Produkt deshalb immer ausreichend, bevor Sie es zu sich nehmen. Verfärbungen oder ein strenger Geruch sind Warnsignale.
Ist bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch oder Fisch allerdings von einem Verbrauchsdatum die Rede, sollten Sie sich bedingungslos an die Empfehlung halten, da sonst eine ernste Gefahr für die Gesundheit wie zum Beispiel eine Lebensmittelvergiftung droht.
Nur jeden dritten Deutschen interessieren Inhaltsstoffe
Nach einer Studie der Nielsen-Marktforschung aus dem September 2016 interessiert es Deutsche viel weniger als andere Europäer, welche Inhalts- und Zusatzstoffe in Lebensmitteln vorkommen. Nur knapp jeder dritte Einheimische will genau über die Zutaten der Lebensmittel Bescheid wissen, die in seinem Einkaufswagen landen. Im europäischen Durchschnitt sind es immerhin 40 Prozent, Bürger der Ukraine (63 Prozent), Russland (59 Prozent) und Rumänien (56 Prozent) sind da weitaus kritischer eingestellt. Hierzulande versuchen auch nur gut die Hälfte aller Befragten, künstliche Farbstoffe, Konservierungsstoffe und Aromen zu vermeiden. Im europäischen Schnitt sind es 60 Prozent.
Angaben zur Füllmenge und die Tricks der Lebensmittelhersteller
Eine weitere verpflichtende Angabe bei Lebensmitteln ist die Füllmenge. Sie wird bei Getränken und flüssigen Nahrungsmitteln in Volumen angegeben, ansonsten in Gewicht. Dabei handelt es sich allerdings um sogenannte Nennfüllmengen: Das bedeutet, dass sich das Gewicht in gewissem Maße durchaus von dem auf der Packung angegebenen unterscheiden darf. Lediglich im Mittelwert müssen alle Produkte den Angaben entsprechen, im Einzelfall dürfen Chargen die Angabe um bis zu 18 Prozent unterschreiten. Es kann also durchaus in Ordnung sein, wenn Sie ein Produkt erwerben, auf dem die Füllmenge mit 50 Gramm angegeben ist, das tatsächliche Gewicht aber nur 41 Gramm beträgt.
Um größere Füllmengen vorzutäuschen, greifen die Hersteller jedoch oft in die Trickkiste. Solche Mogelpackungen entstehen, wenn die Produzenten ihre Packungen mit unverhältnismäßig viel Luft aufblähen, mit doppelten Böden oder überdimensionierten Kartons operieren. Einige dieser Täuschungsmanöver sind verboten, andere erlaubt – so darf eine Pralinenschachtel durchaus mehr hermachen, als ihr Inhalt eigentlich hergibt.
Was bedeutet der Code auf dem Ei?
Auf jedem Ei, dass Sie in Deutschland außerhalb des Erzeugerhofes kaufen können, wird vom Produktionsbetrieb ein Code aus Zahlen und Buchstaben aufgedruckt, meist in roter Farbe. Dieser verrät die Herkunft sowie die Haltungsform. Ein Beispielcode wäre 1‑DE-1506434. Das bedeuten die einzelnen Ziffern:
- Die erste Ziffer gibt an, wie die Legehennen gehalten werden. Eine 0 steht für Bio-Eier, eine 1 wie in unserem Beispiel für Freilandhaltung, eine 2 für Bodenhaltung und eine 3 für Käfighaltung, die in Deutschland aber kaum noch vorkommt und bis zum Jahr 2025 (in Ausnahmefällen bis 2028) europaweit verboten wird.
- Die beiden folgenden Buchstaben stehen für das Herkunftsland des Eis: DE wie im oben genannten Beispiel steht für Deutschland. Auch die anderen Erzeugerländer verwenden gängige Abkürzungen wie NL für die Niederlande oder AT für Österreich.
- Mit der abschließenden Zahlenfolge können Sie den produzierenden Betrieb ausfindig machen. Bei Eiern aus Deutschland stehen die ersten beiden Zahlen für das Bundesland. In unserem Beispiel die 15, die die Herkunft des Eis aus Sachsen-Anhalt nachweist. Wenn Sie die Herkunft genau zurückverfolgen wollen, können Sie den Code auf der Seite “was-steht-auf-dem-ei.de” eingeben.
Kennzeichnungspflicht für bereits verarbeitete Eier wie in Nudeln oder Teigwaren ist noch nicht beschlossen, befindet sich in der EU jedoch in der Diskussion. Die Farbe des Eis hat übrigens weder etwas mit der Herkunft noch der Qualität zu tun – ob braun oder weiß, hängt einzig von der Rasse ab.
Schauen Sie lieber genauer hin!
Auf den Lebensmittelverpackungen finden Sie zahlreiche Angaben, Bezeichnungen und Zahlen, die oft einen genaueren Blick Wert sind. Denn wie viel Zucker und Fett in einem Produkt verarbeitet sind und ob Geschmacksverstärker oder künstliche Aromen vorkommen, könnte direkten Einfluss auf Ihre Gesundheit haben und insbesondere bei Menschen mit Allergien gefährlich sein. Die seit geraumer Zeit in der Diskussion stehende Lebensmittelampel könnte die dickmachende Wirkung durch die plakativen Farben Grün, Gelb und Rot, die dann auf den Lebensmitteln deutlich sichtbar sein würden, noch deutlicher machen. Das Konzept sieht vor, die einzelnen Nährwerte jeweils mit einer Farbe zu versehen, also beispielsweise viel Fett in einem Produkt mit einem roten Ampelkreis und wenig Salz mit einem grünen.
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