E-Mobility

E‑Scooter für Kin­der und Jugend­li­che: Gut zu wissen

Großer Fahrspaß, aber auch nicht ungefährlich – das gilt es bei E-Scootern für Kinder und Jugendliche zu beachten.

Vor allem in Groß­städ­ten sind E‑Scooter inzwi­schen Teil des täg­li­chen Ver­kehrs. Beliebt sind sie vor allem bei jun­gen Nut­zern. Viel­leicht haben dei­ne Kids, Enkel oder jün­ge­ren Geschwis­ter auch schon den Wunsch geäu­ßert, einen Elek­tro-Tret­rol­ler zu fah­ren. Aber ist das über­haupt erlaubt? Und wie sieht es mit der Sicher­heit aus? Bei UPDATED erfährst du alles Wich­ti­ge und Wis­sens­wer­te zu E‑Scootern für Kin­der und Jugendliche.

Wel­che Anfor­de­run­gen muss ein E‑Scooter für Kin­der und Jugend­li­che erfüllen? 

E‑Scooter für Kin­der? Das sagt das Gesetz

Am 15. Juni 2019 trat die Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung in Kraft, wor­un­ter auch E‑Scooter fallen. 

Die wich­tigs­ten Punk­te im Überblick:

  • Der Fah­rer eines E‑Scooters muss min­des­tens 14 Jah­re alt sein (gilt auch für Kin­der-E-Scoo­ter bis maxi­mal 12 km/h).
  • Ein Füh­rer­schein ist für E‑Scooter nicht nötig.
  • Es besteht kei­ne Helm­pflicht, ein Helm wird aber drin­gend empfohlen.
  • Ein E‑Scooter darf nur von einer ein­zel­nen Per­son gefah­ren werden.
  • Ver­bo­ten ist das Fah­ren auf Geh­we­gen, in Fuß­gän­ger­zo­nen und ent­ge­gen der Einbahnstraße.

Jugend­li­che ab 14 Jah­ren dür­fen laut Gesetz­ge­bung mit einem E‑Scooter fah­ren. Doch auch wenn die Teen­ager in die­sem Alter kei­ne Kin­der mehr sind, soll­te der Elek­tro­rol­ler auf ihre Bedürf­nis­se und ihre Sta­tur zuge­schnit­ten sein. Das gilt vor allem, wenn sie noch kei­ne Erfah­rung mit den Elek­trot­ret­rol­lern haben. Beim Kauf eines E‑Scooters für Jugend­li­che oder älte­re Kin­der soll­test du des­halb auf die fol­gen­den Punk­te achten.

Das Mate­ri­al

Unter den E‑Scootern für Kin­der fin­den sich sowohl Model­le aus Alu­mi­ni­um als auch aus Kunst­stoff. Alu­mi­ni­um hat den Vor­teil, dass es robus­ter ist als Plas­tik und den­noch ver­gleichs­wei­se leicht. Rol­ler aus Kunst­stoff sind in der Regel für weni­ger Gewicht aus­ge­legt. Das ist inso­fern pro­ble­ma­tisch, als dass Kin­der wach­sen und damit auch schwe­rer wer­den. Ein Kunst­stoff-E-Scoo­ter, der zu Beginn noch völ­lig aus­rei­chend ist, kann in spä­te­ren Jah­ren even­tu­ell nicht mehr genutzt wer­den. Es zahlt sich also aus, ein Modell zu kau­fen, das ein Gewicht bis zu 50 oder 60 Kilo­gramm tra­gen kann.

Rei­fen

Je grö­ßer und dicker die Rei­fen sind, umso mehr Halt bie­ten sie. Vor allem auf nas­sen Wegen geben sie zusätz­li­che Sta­bi­li­tät und kön­nen hel­fen, Stür­zen vor­zu­beu­gen. 20 Zen­ti­me­ter Durch­mes­ser sind ein guter Richt­wert für die Grö­ße der Räder.

Auch das Mate­ri­al der Rei­fen spielt eine Rol­le. Voll­gum­mi­rei­fen aus Hart­gum­mi sind robus­ter, aller­dings lei­det der Fahr­kom­fort vor allem auf unebe­nen Stra­ßen und Kopf­stein­pflas­ter dar­un­ter. Mit Luft gefüll­te Räder sind in die­ser Hin­sicht kom­for­ta­bler, kön­nen aber auch schnel­ler kaputt­ge­hen, falls das Kind über Glas­scher­ben oder ande­re spit­ze Gegen­stän­de fährt. Da Kin­der und Jugend­li­che in der Regel etwas unbe­dach­ter mit Din­gen umge­hen, garan­tiert Hart­gum­mi ver­mut­lich den län­ge­ren Fahrspaß.

Grö­ße und Gewicht

Kin­der und Jugend­li­che wach­sen unglaub­lich schnell. Ein höhen­ver­stell­ba­rer Len­ker ist des­halb eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung beim E‑S­coo­ter-Kauf. So kann der Rol­ler zusam­men mit sei­nem Besit­zer wach­sen und es besteht nicht die Gefahr, dass das Modell schnell zu klein wird. Auch Rücken- und Hal­tungs­pro­ble­men beugt ein höhen­ver­stell­ba­rer Len­ker vor. 

Wer schon ein­mal einen Leih-E-Scoo­ter von einem der gän­gi­gen Anbie­ter gefah­ren ist, hat viel­leicht fest­ge­stellt, dass die Rol­ler selbst für einen Erwach­se­nen gar nicht so leicht zu tra­gen sind. Für einen 14-jäh­ri­gen Teen­ager soll­te ein E‑Scooter nicht mehr als 12 bis 13 Kilo­gramm wie­gen. Das hat den Vor­teil, dass der jun­ge Fah­rer den Rol­ler not­falls tra­gen kann, falls der Akku wäh­rend der Fahrt schlapp­macht. Wenn sich der E‑Scooter zusätz­lich zusam­men­klap­pen lässt, macht das den Trans­port noch komfortabler.

Geschwin­dig­keit

Elek­tro­rol­ler, die von Erwach­se­nen gefah­ren wer­den, kön­nen in der Regel 20 bis 30 km/h errei­chen. Sie kön­nen aller­dings noch schnel­ler wer­den, wenn es berg­ab geht. Für Kin­der und Jugend­li­che soll­te der Scoo­ter deut­lich lang­sa­mer fah­ren. 12 bis 16 km/h (oder weni­ger) ist ein Tem­po, bei dem sie das Fahr­zeug noch gut unter Kon­trol­le haben.

Wich­tig: Auch die lang­sa­me­ren Fahr­zeu­ge benö­ti­gen eine All­ge­mei­ne Betriebs­er­laub­nis (ABE) mit einem Typen­schild, das die Fahr­zeug-Iden­ti­fi­zie­rungs­num­mer sowie ein Fabrik­schild auf­weist. Ein Auf­kle­ber, den die Haft­pflicht­ver­si­che­rung aus­stellt, ist eben­falls erforderlich.

Akku und Motor

Ein Motor mit einer Leis­tung von etwa 120 bis 200 Watt ist für jun­ge E‑S­coo­ter-Fah­rer für den Anfang völ­lig aus­rei­chend. Die Akku-Reich­wei­te vari­iert und kann zwi­schen 12 und 20 Kilo­me­tern lie­gen. Der Fahr­spaß dau­ert rund 45 bis 60 Minuten.

Was gibt es bei der Sicher­heit zu beachten?

Die Sicher­heit der Kin­der und Jugend­li­chen soll­te beim Fah­ren mit dem E‑Scooter immer an ers­ter Stel­le ste­hen. Fol­gen­de Kri­te­ri­en spie­len dabei eine Rolle: 

  • Ver­kehrs­taug­lich­keit: Soll der E‑Scooter am Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men, muss er bestimm­te Kri­te­ri­en erfül­len. Zwei Brem­sen – eine fürs Vor­der- und eine fürs Hin­ter­rad – sowie eine Klin­gel und vor­schrifts­mä­ßi­ge Beleuch­tung müs­sen am Rol­ler vor­han­den sein. Natür­lich sol­len alle die­se Tei­le auch gut funk­tio­nie­ren. Ein Eltern­teil oder ein ande­rer Erwach­se­ner soll­te den E‑Scooter regel­mä­ßig auf Ver­kehrs­taug­lich­keit und Zustand prü­fen. Es gibt auch auf E‑Scooter spe­zia­li­sier­te Repa­ra­tur­ser­vices, die pro­fes­sio­nel­le War­tun­gen anbieten.
  • Schutz: In Deutsch­land besteht zwar kei­ne Helm­pflicht, Kin­der und Jugend­li­che soll­ten wäh­rend der Fahrt auf dem E‑Scooter aber unbe­dingt einen Helm tra­gen. Die­ser kann bei Unfäl­len schwe­re Ver­let­zun­gen ver­hin­dern. Even­tu­ell emp­feh­len sich zusätz­li­che Knie- und Ellenbogenschützer.
  • Übung und Fahr­ver­hal­ten: Gera­de am Anfang ist es wich­tig, dass sich die jun­gen Fah­rer an den E‑Scooter gewöh­nen und Fahr­ge­fühl ent­wi­ckeln. Vor allem die Beschleu­ni­gung beim Auf­stei­gen ist zuerst neu. Es kann nicht scha­den, wenn Fahr­an­fän­ger vor­her mit einem Tret­rol­ler ohne Elek­tro­an­trieb üben. Auch soll­ten die ers­ten Fahr­ver­su­che mit dem E‑Scooter unter Auf­sicht statt­fin­den. Ein Erwach­se­ner soll­te dar­auf ach­ten, dass die jun­gen Fah­rer nicht zu schnell unter­wegs sind, kei­ne ris­kan­ten Manö­ver fah­ren und sich stets an die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung halten.

Wel­che E‑S­coo­ter-Model­le eig­nen sich für älte­re Kin­der und Jugendliche?

Auf dem Markt gibt es diver­se E‑Scooter, die sich für Kin­der und Jugend­li­che eig­nen. Sie unter­schei­den sich in ihrer Lei­tung, der Akku­lauf­zeit und dem Design.

SCK-5300 von Denver

Den E‑Scooter SCK-5300 von Den­ver gibt es in vier ver­schie­de­nen Far­ben: Blau, Pink, Schwarz und Weiß. Er eig­net sich gut für Ein­stei­ger, da er es mit einer Leis­tung von 100 Watt nur auf 6 km/h bringt. Die Akku-Reich­wei­te beträgt etwa 6 Kilo­me­ter, das Auf­la­den dau­ert etwa 2 Stun­den. Mit 5,6 Kilo­gramm ist er ein Leicht­ge­wicht und lässt sich zudem für den Trans­port zusam­men­fal­ten. Aller­dings ist die­ser Rol­ler nicht für den öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr zuge­las­sen und kann nur auf Pri­vat­grund­stü­cken genutzt wer­den. Maxi­mal zuläs­si­ges Fah­rer­ge­wicht: 50 Kilogramm.

Pas­send dazu 

Power A2 Elec­tric Scoo­ter von Razor

Der Razor Power A2 Elec­tric Scoo­ter schafft eine Geschwin­dig­keit von bis zu 16 km/h. Der Akku hält etwa 30 Minu­ten. Da der E‑Scooter jedoch nur über eine Fuß­brem­se ver­fügt und kein Licht hat, ist er nicht für den Stra­ßen­ver­kehr zuge­las­sen. Maxi­mal zuläs­si­ges Fah­rer­ge­wicht: 65 Kilogramm.

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SXT Light Plus V von SXT Scooters

Der SXT Light Plus V von SXT Scoo­ters ver­fügt über eine All­ge­mei­ne Betriebs­er­laub­nis (ABE) und ist auf­grund sei­ner zer­ti­fi­zier­ten Licht­an­la­ge sowie der Vor­der- und Hin­ter­rad­brem­se für den Stra­ßen­ver­kehr zuge­las­sen. Der E‑Roller fährt dank einer Leis­tung von 500 Watt bis zu 20 km/h schnell und ist des­halb eher etwas für geüb­te Fah­rer. Der vol­le Akku reicht etwa 40 Kilo­me­ter weit und braucht etwa 3 Stun­den, um sich wie­der kom­plett auf­zu­la­den. Mit 11,2 Kilo­gramm ist der E‑Scooter immer noch recht leicht. Maxi­mal zuläs­si­ges Fah­rer­ge­wicht: 120 Kilogramm.

Pas­send dazu 

Sicher­heit kommt vor Fahrspaß

Mit dem E‑Scooter zur Schu­le zu sau­sen, kann ein gro­ßer Spaß für Kin­der und Jugend­li­che ab 14 Jah­ren sein. Vor­her ist ihnen die Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr mit dem Rol­ler nicht gestat­tet. Doch auch wenn die jun­gen Fah­rer das Min­dest­al­ter erreicht haben, soll­ten die erwach­se­nen Erzie­hungs­be­rech­tig­ten immer noch ein Auge auf sie und ihr Gefährt haben. Ist der Scoo­ter fahr­tüch­tig? Ist er für Kin­der geeig­net? Hal­ten sich die Teen­ager an die Ver­kehrs­re­geln? Sind alle die­se Fra­gen mit Ja beant­wor­tet, gibt es grü­nes Licht für den Fahr­spaß mit dem E‑Scooter – wich­ti­ger als das Ver­gnü­gen ist jedoch die Sicherheit.

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