Du freust dich riesig über dein Elektrorad, wärst aber gern ein wenig schneller damit unterwegs? Du bist schon ein paarmal über das Thema E‑Bike-Tuning gestolpert. Damit lassen sich Elektroräder aufmotzen und schneller machen. Aber ist das Tunen von E‑Bikes überhaupt legal? UPDATED erklärt, warum E‑Bike-Tuning eine schlechte Idee ist und was für Konsequenzen drohen, solltest du es doch tun.
Die Begriffe E‑Bike und Pedelec werden oft synonym verwendet. Dabei gibt es einen großen Unterschied zwischen den beiden Wörtern. Der Motor eines Pedelecs springt nur dann an, wenn du selbst in die Pedale trittst. Der Motor eines E‑Bikes hingegen lässt das Rad per Knopfdruck fahren – auch ohne, dass du trittst.
Der Einfachheit halber benutzen wir in diesem Ratgeber ausschließlich das Wort E‑Bike, da es am weitesten verbreitet ist.
Die Vorstellung, die Geschwindigkeit eines E‑Bikes nachträglich zu erhöhen, mag sehr verführerisch sein. Und dann sind die entsprechenden Tuning-Kits auch noch direkt im Internet bestellbar, in der Regel einfach zu nutzen und nicht allzu teuer.
Doch sei gewarnt: E‑Bike-Tuning ist spätestens auf den zweiten Blick erkennbar. Sowohl Fahrradmechaniker als auch Polizisten erkennen in der Regel immer, ob ein E‑Bike manipuliert wurde oder nicht. Das können sie beispielsweise an der Durchschnittsgeschwindigkeit erkennen, die jedes E‑Bike elektronisch abspeichert (wie ein Fahrtenschreiber).
Das Tuning von E‑Bikes ist illegal – das hat zum einen rechtliche Hintergründe. Ein E‑Bike, dessen Motor das Rad auf mehr als die zugelassenen 25 Stundenkilometer beschleunigt, gilt laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als Kraftfahrzeug. Daraus ergeben sich verschiedene Auflagen. Du brauchst für das E‑Bike dann ein Versicherungskennzeichen sowie eine Betriebserlaubnis (ABE) und einen entsprechenden Führerschein. Details hierzu liest du im Kapitel “Mögliche Konsequenzen von E‑Bike-Tuning”.
Das Aufmotzen von E‑Bikes birgt aber nicht nur rechtliche, sondern auch physische Gefahren. Wer sein Elektrorad unerlaubt aufmotzt, setzt sich und andere Verkehrsteilnehmer einem großen Risiko aus. Hintergrund: Fahrradteile wie Gabeln, Rahmen und Bremsen sind für die hohen Geschwindigkeiten eines getunten Rads nicht ausgelegt. Sie können unter der hohen Belastung Schaden nehmen oder sogar komplett kaputtgehen – und das kann verheerende Unfälle zur Folge haben.
Wenn das Aufmotzen von E‑Bikes illegal ist, warum gibt es im Internet dann Tuning-Kits, die jeder problemlos kaufen kann? Es gibt einen Knackpunkt: Das Tuning an sich, also der Vorgang, ist nicht illegal. Aus dem Grund findest du im Internet Tuning-Produkte – unter anderem von namhaften Herstellern wie Bosch. Wer im Angebot auf die Rechtslage hinweist, darf sie online stellen.
Illegal ist es, ein getuntes E‑Bike im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren, wenn du die rechtlichen Auflagen hierfür nicht erfüllst. Auf einem Privatgelände darfst du mit einem getunten E‑Bike fahren. Aufgrund der oben genannten Unfallgefahr solltest du aber dringend davon absehen.
E‑Bikes, deren Motoren sich bei 25 Stundenkilometern abschalten, benötigen keine spezielle Versicherung. Eine private Haftpflichtversicherung reicht aus. Für getunte E‑Bikes ist eine gesonderte Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Möchtest du dein Elektrorad zusätzlich gegen Diebstahl absichern, funktioniert das teilweise über die Hausratversicherung. Frage am besten bei deiner Versicherung nach. Alternativ gibt es spezielle E‑Bike-Versicherungen, die insbesondere für sehr teure Modelle durchaus sinnvoll sein können.
Du musst dein E‑Bike nicht illegal aufmotzen, um schneller unterwegs zu sein. Es gibt legale Alternativen. Zum einen kannst du einfach selbst stärker in die Pedale treten, um schneller als die 25 Stundenkilometer zu fahren, die der Motor leistet.
Wenn dir das zu anstrengend ist, kannst du stattdessen tiefer in die Tasche greifen und dir von vornherein ein sogenanntes S‑Pedelec zulegen. Das S steht für Speed – entsprechend hohe Geschwindigkeiten darfst du erwarten. Der E‑Motor eines S‑Pedelecs unterstützt dich beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometern. Erst dann schaltet er sich ab.
Ein S‑Pedelec hat allerdings einen anderen Status: Es gilt nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad. Das bedeutet, dass du einen Führerschein, ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis benötigst. Mit einem Speed-Pedelec darfst du außerdem keine Radwege benutzen, sondern nur auf der Straße fahren.
Wer sein E‑Bike tunt oder tunen lässt und sich (je nach Einzelfall) keine Versicherung, Betriebserlaubnis oder den entsprechenden Führerschein zulegt, der verstößt gegen verschiedene Gesetze. Je nach Verstoß drohen Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen.
Einige Fachhändler bieten das Tuning von E‑Bikes an. Per Gesetz ist es dem Händler zwar nicht verboten, E‑Bikes zu tunen – doch es hat Konsequenzen. Ein Tuning gilt in der Regel als “wesentliche Änderung”, wodurch der Händler nach dem Produktsicherheitsgesetz zum Hersteller des E‑Bikes wird. Er muss den Kunden schriftlich über die Folgen der Veränderungen im Sinne der StVZO informieren (Versicherungs‑, Zulassungs- Helm- und Führerscheinpflicht) und außerdem die Sicherheit des Rades gewährleisten. Versichert ihm der Kunde, das getunte Bike nur auf einem Privatgelände zu nutzen, sollte auch das schriftlich festgehalten werden.
Für ein normales Fahrrad oder E‑Bike ist eine Privathaftpflichtversicherung ausreichend. Wird ein E‑Bike so getunt, dass der Motor über die erlaubten 25 Stundenkilometer hinaus beschleunigt, greift die Privathaftpflicht nicht mehr. Das getunte E‑Bike benötigt ein Versicherungskennzeichen und muss gesondert versichert werden.
Wurde eine solche Versicherung nicht abgeschlossen, kann das schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Bei einem Unfall mit dem getunten E‑Bike haftet der Fahrer mit seinem gesamten Vermögen. Je nach Fall kann außerdem eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder eine Geldstrafe verhängt werden. Geschah der Verstoß vorsätzlich, kann das getunte E‑Bike sogar eingezogen werden.
Übersteigt die Motorleistung eines getunten E‑Bikes die Marke von 25 Stundenkilometern, ist ein Moped- oder Rollerführerschein (alternativ ein Pkw-Führerschein) notwendig. Hat der Fahrer keinen dieser Führerscheine, drohen je nach Schwere des Verstoßes Geldstrafen und/oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch hier das getunte E‑Bike eingezogen werden. Außerdem kann es bis zu drei Punkte im Fahreignungsregister geben.
Dieselben Strafen gelten auch, wenn der Besitzer eines getunten E‑Bikes eine andere Person damit fahren lässt, die nicht den nötigen Führerschein für das getunte Bike hat.
Fehlt die Betriebserlaubnis (ABE) für das getunte E‑Bike, ist das eine Ordnungswidrigkeit nach § 48 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister bestraft wird.
Die skizzierten Delikte, also das Fahren ohne Betriebserlaubnis, Versicherungsschutz oder Fahrerlaubnis, sind auch in Tateinheit möglich. Tateinheit gehört zum deutschen Strafrecht und liegt nach § 52 StGB vor, wenn eine Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt. In dem Fall wird nur eine einzige Strafe verhängt.
Wurden mehrere verschiedene Gesetze verletzt, richtet sich die Strafe nach dem Gesetz, das die schwerste Strafe vorsieht. Das Gericht ist befugt, neben einer Freiheitsstrafe auch eine gesonderte Geldstrafe zu verhängen. Lässt eines der anwendbaren Gesetze es zu oder schreibt es vor, können auch Nebenstrafen, Nebenfolgen und andere Maßnahmen verhängt werden.
Wurde die Motorleistung eines E‑Bikes über die zulässigen 25 Stundenkilometer hinaus verstärkt, ändert sich die Rechtslage auf vielfältige Weise. Für das Elektrorad können dann eine gesonderte Versicherung, eine Betriebserlaubnis und ein spezieller Führerschein nötig sein. Wer ohne diese Papiere erwischt wird, muss mit unangenehmen Folgen rechnen, die auch eine Geld- und Freiheitsstrafe nicht ausschließen. Am wichtigsten: Die Sicherheit von aufgemotzten E‑Bikes ist nicht gewährleistet, weil Fahrradteile wie die Bremsen sehr wahrscheinlich nicht für die erhöhte Geschwindigkeit ausgelegt sind. Die beste Alternative zum Tuning eines E‑Bikes ist der Kauf eines S‑Pedelecs.
Disclaimer Die OTTO (GmbH & Co KG) übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der auf updated.de zur Verfügung gestellten Informationen und Empfehlungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die offiziellen Herstellervorgaben vorrangig vor allen anderen Informationen und Empfehlungen zu beachten sind und nur diese eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der jeweiligen Kaufgegenstände gewährleisten können.