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Droh­ne für Kin­der: Dar­auf kommt es bei dem moder­nen Spiel­zeug an

Kinder können mit Drohnen schon recht früh üben – wenn es sich um das richtige Modell handelt.

Eine eige­ne Droh­ne zu flie­gen, übt eine gro­ße Fas­zi­na­ti­on aus. Auch Kin­der kön­nen damit schon ler­nen, ein Flug­ob­jekt zu steu­ern – und so Freu­de an einem neu­en Hob­by ent­wi­ckeln. Aber es gibt Din­ge, die du vor dem Kauf beach­ten soll­test: Wie ist die Rechts­la­ge? Was darf dein Kind mit einer Droh­ne und was nicht? Und wel­che Droh­ne ist über­haupt für Kin­der­hän­de geeig­net? UPDATED klärt auf.

Wie sicher ist eine Droh­ne für dein Kind?

Bei der Anschaf­fung einer Droh­ne für den Nach­wuchs steht die Sicher­heit für die meis­ten Eltern an ers­ter Stel­le. Schon im zar­ten Alter von acht Jah­ren kön­nen Jungs und Mäd­chen ler­nen, mit einem fern­ge­steu­er­ten Flug­ob­jekt umzu­ge­hen. Vier Aspek­te soll­test du vor dem Kauf einer Droh­ne beach­ten: die Rechts­la­ge, die tech­ni­sche Sicher­heit der Droh­ne, die Sicher­heit Drit­ter und die finan­zi­el­le Investition.

Die Rechts­la­ge: Was ist mit einer Droh­ne erlaubt?

Für vie­le Droh­nen, die im Frei­en geflo­gen wer­den, gilt die Droh­nen-Ver­ord­nung des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Ver­kehr und digi­ta­le Infra­struk­tur (BMVI) und ab einer gewis­sen Grö­ße oder Flug­hö­he auch das Luft­recht. Die wich­tigs­ten Punk­te sind im Fol­gen­den zusam­men­ge­fasst – für eine voll­stän­di­ge Über­sicht aller Regeln infor­mie­re dich beim BMVI.

Eine Droh­ne über 250 Gramm Start­ge­wicht muss gekenn­zeich­net wer­den. Die Pla­ket­te muss feu­er­fest und von außen sicht­bar sein und Namen sowie voll­stän­di­ge Anschrift des Hal­ters beinhalten.

Droh­nen ab zwei Kilo­gramm Gewicht dür­fen erst von Kin­dern ab 16 Jah­re geflo­gen wer­den, außer­dem braucht der Pilot einen Droh­nen­füh­rer­schein. Ab fünf Kilo­gramm Droh­nen­ge­wicht bedarf es einer Auf­stiegs­ge­neh­mi­gung. Die­se Fäl­le sind aller­dings für Kin­der-Droh­nen nicht relevant.

Außer­dem gibt es eine gan­ze Rei­he von Richt­li­ni­en dafür, wo in Deutsch­land Droh­nen geflo­gen wer­den dür­fen. Die­se sind wei­ter unten zusammengefasst.

Wei­ter­hin gilt für Droh­nen eine Haft­pflicht-Pflicht. Die meis­ten regu­lä­ren Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen grei­fen dabei nicht. Es emp­fiehlt sich also, dass der Nach­wuchs mit der ers­ten Droh­ne zunächst in den eige­nen vier Wän­den aktiv wird.

Vor­sicht bei lan­gen Haaren

Lan­ge Haa­re kön­nen schnel­ler in den Rotor einer Droh­ne gera­ten, als du viel­leicht denkst. Hier emp­fiehlt sich, wie bei vie­len sport­li­chen Akti­vi­tä­ten, ein Zopf, der das Risi­ko mindert.

Die tech­ni­sche Sicher­heit der Drohne

Hier kommt es vor allem auf die Grö­ße an: Je leich­ter eine Droh­ne ist, des­to weni­ger Scha­den rich­tet sie bei einem Unfall an. Denn eine klei­ne, leich­te Droh­ne hat nicht nur weni­ger Mas­se, wenn sie her­ab­fällt oder außer Kon­trol­le gerät. Sie hat auch schwä­che­re Moto­ren und leich­te­re Roto­ren, die sich lang­sa­mer drehen.

Klei­ne Droh­nen eig­nen sich zudem bes­ser für den Betrieb in Innen­räu­men, wo die ers­ten Droh­nen­flü­ge auf jeden Fall statt­fin­den soll­ten. Die­ser Ein­satz­ort umgeht auch den Nach­teil, dass klei­ne Droh­nen anfäl­li­ger sind für Wind.

Ganz wich­tig ist bei einer Droh­ne für Kin­der der Rotor­schutz: Min­des­tens an den Außen­sei­ten müs­sen die Roto­ren von einem Schutz­ring umge­ben sein. Idea­ler­wei­se sind die Roto­ren von allen Sei­ten geschützt. Bei eini­gen Model­len ist sogar die gan­ze Droh­ne von einem Käfig umge­ben – das ist ein guter Ansatz, um sowohl die Umge­bung als auch die Roto­ren vor Schä­den zu bewah­ren. Auch bei vol­ler Ver­git­te­rung gilt es aller­dings, die Kin­der zu war­nen: Fin­ger weg von den Roto­ren. Immer.

Ein wei­te­rer Grund­satz: Wenn du dei­nem Kind die ers­te Droh­ne schenkst, soll­test du sie vor­her selbst aus­pro­bie­ren. So kannst du dich mit dem Gerät ver­traut machen, ler­nen es zu flie­gen, und ein­zu­schät­zen, wo Gefah­ren lau­ern. Auch soll­te dein Kind für die Tech­nik reif genug sein – und das kann kei­ne Alters­emp­feh­lung so gut abschät­zen wie die Eltern.

Die Sicher­heit Dritter

Steu­ern Kin­der eine Droh­ne, musst du als Erzie­hungs­be­rech­tig­ter die Sicher­heit Drit­ter gewähr­leis­ten. Auch des­halb ist bei Flü­gen im Frei­en die bereits genann­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung Pflicht. Da Kin­der in der Regel auf den Spaß am Droh­ne­flie­gen aus sind und wenig auf Risi­ken und Gefah­ren ach­ten, ist es umso wich­ti­ger, dass die Eltern mög­lichst alles im Blick haben.

Eine siche­re Umge­bung, in der weder Per­so­nen noch Gegen­stän­de Scha­den neh­men kön­nen, ist eine gute Vor­aus­set­zun­gen. Ein Zim­mer, in dem durch die Droh­ne auch bei tota­lem Kon­troll­ver­lust wenig zu Bruch gehen kann, ist ide­al. Ein gro­ßer Raum ist natür­lich bes­ser als eine klei­ne Kammer.

Geht es mit einem älte­ren Kind, das bereits viel Droh­nen­er­fah­rung gesam­melt hat, irgend­wann doch nach drau­ßen, ist ein Modell­flug­platz weit ab der Stadt ide­al. Wei­te Flä­chen ohne Gebäu­de, Bäu­me und zu vie­le ande­re Men­schen sind gene­rell gut geeignet.

Die finan­zi­el­le Investition

Die ers­te Droh­ne für den Nach­wuchs soll­te klein, leicht und vor allem güns­tig sein. Hin­ter­grund: Bei Droh­nen-Neu­lin­gen kann es pas­sie­ren, dass das coo­le neue Spiel­zeug schon bei einem der ers­ten Flug­ein­sät­ze kaputt­geht – und das ist beson­ders ärger­lich, wenn du ein sehr teu­res Modell gekauft hast. Lass dein Kind daher ruhig mit einem güns­ti­gen Modell starten.

Wel­che Droh­ne ist für wel­ches Alter geeignet?

Je nach Alter gibt es ver­schie­de­ne Droh­nen, die sich für den Ein­stieg, aber auch für fort­ge­schrit­te­ne jun­ge Pilo­ten und Pilo­tin­nen eig­nen. Klei­ne Kin­der kön­nen mit beson­de­ren Droh­nen an das Hob­by her­an­ge­führt wer­den, bei denen es nicht ein­mal einer Fern­steue­rung bedarf.

Für die ganz Klei­nen: Droh­nen im Käfig

Die Super­no­va ist ein Quad­c­op­ter, der kom­plett von einem kugel­för­mi­gen Käfig umge­ben ist und sich von allein in der Luft hal­ten kann. Sen­so­ren sor­gen dafür, dass die­se Droh­ne auf Hand­ges­ten reagiert, wodurch sie sich intui­tiv und ein­fach durch den Raum steu­ern lässt. Wer genü­gend übt, kann damit eini­ge Tricks ler­nen und so ers­te Erfolgs­er­leb­nis­se als ange­hen­der Droh­nen­pi­lot sammeln.

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Die Magic Mover von Revell ist eben­falls voll­stän­dig von einem Käfig geschützt und dafür gemacht, per Wurf gestar­tet zu wer­den. Hier geht es aller­dings auch dar­um, die Droh­ne mit den eige­nen Hand­ges­ten in der Luft zu hal­ten, was etwas Geschick erfor­dert. Wol­len meh­re­re Kin­der mit der Droh­ne spie­len, ist die­se für den Ein­stieg eine gute Anschaf­fung – zumal sie ver­gleichs­wei­se güns­tig ist.

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Droh­nen für Kin­der ab 8 Jahren

Die­se Droh­ne bie­tet zusätz­lich zum Flug auch noch glei­ten­den Fahr­spaß am Boden. Das macht nicht nur Freu­de, son­dern bedeu­tet auch, dass sie einen alter­na­ti­ven Betriebs­mo­dus hat, soll­te das Kind die Sache mit dem Flie­gen noch nicht ganz hin­be­kom­men. Dass die vier Roto­ren von einem Käfig geschützt sind, ver­rin­gert das Risi­ko von Ver­let­zun­gen und Sachschäden.

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Die Qua­dro-Cop ist schick beleuch­tet und hat Rotor­schüt­zer, die die vier Roto­ren umge­ben. Die­se vier Gramm leich­te Droh­ne ist vor allem für den Indoor-Betrieb gedacht. Da kann sie eine Men­ge Poten­zi­al ent­fal­ten: Hohe Geschwin­dig­kei­ten, eine Flip-Funk­ti­on für Loo­pings und eine prä­zi­se Len­kung machen sie zur idea­len Droh­ne für Flug­an­fän­ger, die viel dazu­ler­nen und Tricks ein­stu­die­ren wollen.

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Droh­nen für Kin­der ab 14 Jahren

Mit 14 kön­nen Kin­der schon Droh­nen steu­ern wie die Gro­ßen. Die Jama­ra-Droh­ne F1X  bie­tet einen Live­stream für FPV-Auf­nah­men (FPV steht für “First Per­son View”, also Ich-Per­spek­ti­ve). Als Bild­schirm dient das eige­ne Smart­phone, das sich auf der Fern­be­die­nung anbrin­gen lässt. So kann der Nach­wuchs action­ge­la­de­ne Flug-Aben­teu­er live erle­ben. Wich­tig: Bei die­ser Droh­ne han­delt es sich um ein ech­tes Hob­by­pro­dukt, nicht mehr um ein Spielzeug.

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Darf dein Kind über­all mit einer Droh­ne spielen?

In der Droh­nen-Ver­ord­nung des BMVI ist klar gere­gelt, wann und wo eine Droh­ne flie­gen darf. Wer auf Num­mer sicher gehen will, der lässt sein Kind nur in den eige­nen vier Wän­den eine Droh­ne steu­ern. Geht es mit genü­gend Erfah­rung spä­ter auch nach drau­ßen, gel­ten eini­ge Regeln:

  • Flug­hö­he: Mehr als 100 Meter hoch darf eine Droh­ne in Deutsch­land nur über aus­ge­wie­se­nen Modell­flug­plät­zen aufsteigen.
  • Sicht­kon­takt muss gewähr­leis­tet sein, wenn­gleich eine FPV-Bril­le mit Video­kon­takt zur Droh­ne Aus­nah­men zulässt.
  • Ver­bots­zo­nen: Unter­sagt ist der Droh­nen­flug über Wohn­grund­stü­cken ohne aus­drück­li­che Erlaub­nis des Eigen­tü­mers, über Natur­schutz­ge­bie­ten, inner­halb eines Radi­us von 1,5 Kilo­me­tern um Flug­plät­ze und in Flug­platz-Kon­troll­zo­nen bei Flug­hö­hen über 50 Meter.
  • Son­der­fall Wohn­grund­stü­cke: Droh­nen ohne Auf­nah­me- oder Sen­de­funk­ti­on und mit weni­ger als 250 Gramm Start­mas­se dür­fen über Wohn­grund­stü­cken flie­gen, wenn eine aus­drück­li­che Geneh­mi­gung aller Betrof­fe­nen (z. B. Eigen­tü­mer) vor­liegt. Das zeigt, dass die ent­spre­chen­de Regel vor allem dem Schutz der Pri­vat­sphä­re dient.

Außer­dem muss der Droh­nen­pi­lot im Regel­fall 100 Meter Sicher­heits­ab­stand ein­hal­ten zu:

  • Men­schen­an­samm­lun­gen
  • Kran­ken­häu­sern
  • Indus­trie­an­la­gen
  • Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten
  • mili­tä­ri­schen Anlagen
  • Strom­erzeu­gern
  • Bun­des­fern­stra­ßen
  • Bun­des­was­ser­stra­ßen
  • Bahn­an­la­gen
  • Unglücksor­ten

Mit viel Umsicht und der rich­ti­gen Droh­ne zu gro­ßem Flugspaß

Auch Kin­der kön­nen in den Genuss kom­men, selbst eine Droh­ne zu steu­ern. Wich­tig ist, dass sie für das jewei­li­ge Alter des Nach­wuch­ses geeig­net ist und dass alle Regeln und Richt­li­ni­en zum Droh­nen­be­trieb ein­ge­hal­ten wer­den – für Letz­te­res müs­sen die Eltern unbe­dingt Sor­ge tra­gen. Dazu gehört auch eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die even­tu­el­le Sach- und Per­so­nen­schä­den durch Droh­nen abdeckt. Je nach Gewicht und Aus­stat­tung der Droh­ne gel­ten zusätz­li­che Vor­schrif­ten. Ist all das gere­gelt, kann der Flug­spaß los­ge­hen – am bes­ten zunächst mit leich­ten Droh­nen in Innen­räu­men. Haben die jun­gen Pilo­ten aus­rei­chend Erfah­rung gesam­melt, kann es auch nach drau­ßen gehen – unter Auf­sicht und Ein­hal­tung aller Vor­schrif­ten, ver­steht sich.

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