Bei der letzten Spritztour mit deinem Auto ist es leider passiert: Du warst in einen Unfall verwickelt. Wer nun an was Schuld hat und für was haftet, ist nicht ganz klar. Wie gut wäre es da, hättest du das Szenario aufgezeichnet. In manchen Ländern ist das sogar gang und gäbe, in Russland zum Beispiel. Also warum solltest du nicht auch in Deutschland eine Dashcam an deiner Frontscheibe anbringen? UPDATED erklärt dir, was es mit dem kleinen Camcorder auf sich hat und wann du ihn verwenden darfst.
Im Grunde genommen ist eine Dashcam nichts anderes als eine Videokamera, die du in deinem Auto anbringst. Die Kamera zeichnet das auf, was durch die Frontscheibe deines Flitzers zu sehen ist.
Die meisten Modelle kannst du per Saugnapf an der Windschutzscheibe befestigen. Es gibt aber auch Varianten, die sich am Armaturenbrett oder an der Frontscheibe ankleben oder anschrauben lassen.
Dashcams laufen in der Regel mit einem Akku. Der hält bei einer durchgängigen Aufzeichnung allerdings nur etwa eine Stunde. Falls du eine Dashcam verwendest, solltest du also auch an ein Ladekabel denken. Die Stromversorgung erfolgt über den Zigarettenanzünder mittels eines bestimmten Adapters.
Je nach gewähltem Modell bekommst du eine Dashcam bereits ab 40 Euro. Die günstigsten Kameras zeichnen Videos in Full-HD auf (1.920 x 1.080 Pixel). Teurere Vertreter schaffen es auch auf eine 4k-Auflösung oder höher.
Da solche Aufzeichnungen aber jede Menge Speicherplatz benötigen, werden ältere Videos einfach überschrieben. Grund dafür ist die relativ geringe Speicherkapazität der integrierten SD- oder microSD-Karten: Sie ist meist auf 32 GB beschränkt. Falls du eine bestimmte Aufnahme erhalten möchtest, solltest du die Dashcam daher abschalten, um die Aufzeichnung zu schützen.
Tipp: Es gibt Modelle, die einen sogenannten Beschleunigungssensor besitzen, der die Aufzeichnung neuer Videos nach einem Unfall automatisch stoppt. Ob deine Dashcam dazu gehört, erfährst du im Handbuch des Geräts.
Nicht nur Autofahrer haben ein Interesse daran, ihren fahrbaren Untersatz zu schützen und sich die Kosten für Schäden nach einem Unfall erstatten zu lasten. Auch Fahrradfahrer verlockt eine Dashcam mit der Aussicht auf eine wasserdichte Beweisführung im Schadensfall.
Aber Vorsicht: Hier gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer. Einfach permanent mitfilmen, ist strafbar. Hat sich ein Unfall allerdings ereignet und wurde aufgezeichnet, kann das Kurzfilmchen als Beweismittel vor Gericht dienen. Ob das Filmen zulässig war, hängt von der Region in Deutschland ab.
Du weißt nun, was eine Dashcam ist und wie sie funktioniert – und bist von dem Gerät sehr angetan. Jetzt stellst du dir natürlich die Frage, ob du eine Dashcam auch in Deutschland in deinem Auto anbringen darfst. Die Antwort ist: Jein. Denn die Verwendung der kleinen Camcorder ist rechtlich umstritten und wird von Datenschützern kritisch betrachtet.
Grundsätzlich gilt: Eine Dashcam darf nicht einfach während der gesamten Fahrt automatisch alles aufzeichnen. Kurze, anlassbezogene Aufnahmen sind aber gestattet.
Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten: Dieser Grundsatz ist bislang Ländersache – und in manchen Bundesländern, etwa Bayern, wird selbst der Einsatz einer Dashcam zur Anzeige einer Ordnungswidrigkeit (z. B. Falschparken) mit einem Bußgeld bestraft. Hier stehen die schutzwürdigen Interessen der anderen Verkehrsteilnehmer im Vordergrund.
Was so streng klingt, ist auch tatsächlich in den EU-Richtlinien zum Datenschutz verankert. Dort steht klipp und klar, dass jeder Bürger das Recht darauf hat, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden. Wo ein Anlass gegeben ist und wo nicht – darüber muss der Bundesgerichtshof noch entscheiden [Stand: August 2019].
Bis dahin gilt: Informiere dich im Zweifel bei der örtlichen Polizei, ob eine Dashcam in deiner Region verwendet werden darf. Verzichte ansonsten besser auf die Anbringung.
Andere Länder, andere Sitten, andere Fahrstile – häufig kommst du in Bedrängnis, weil dich das Verkehrschaos im Ausland überfordert. Da rempeln die anderen Wagen dein Auto an, fahren Dellen hinein und machen sich einfach aus dem Staub. Mit einer Dashcam könntest du hier beweisen, wer für welchen Schaden verantwortlich ist. Aber wie sieht es im Ausland mit Dashcams aus? Diese Tabelle gibt Aufschluss:
Land | Verwendung erlaubt? | Einschränkungen |
---|---|---|
Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Frankreich, Finnland | Ja, aber nur anlassbezogen | Unfallbeteiligte sind über Aufzeichnung sofort zu informieren |
UK, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen | Ja, aber nur für privaten Gebrauch | Kann und darf nicht als Beweismittel fungieren |
Polen, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn | Ja, aber nur anlassbezogen | Kamera darf keine hohe Auflösung haben, muss leicht zu entfernen sein und Aufnahmen regelmäßig überschreiben |
Österreich | Ja, aber nur mit Genehmigung | Explizite Genehmigung ist notwendig, Beweismittel vor Gericht ist noch strittig |
Belgien, Schweiz, Luxemburg, Portugal | Nein |
Willst du dir für bestimmte Situationen oder für eine Reise ins Ausland eine Dashcam zulegen? Dann gilt es, beim Kauf folgende Grundsätze zu beachten:
- Die Kamera muss so kompakt sein, dass sie die Sicht des Fahrers nicht negativ beeinflusst.
- Die Dashcam sollte im Zweifelsfall leicht abnehmbar sein. Ziehe hier ein Modell mit Saugnapf einem zum Schrauben oder Kleben vor.
- Achte auf eine unkomplizierte Bedienung, am besten ohne zusätzliche Smartphone-App. Ein Gerät mit Touchscreen oder wenigen Knöpfen ist ideal.
- Modelle mit Sprachassistent machen eine freihändige Bedienung möglich, lenken also nicht vom Verkehr ab.
- Achte auf Sichtfeld und Bildqualität. Beides beeinflusst die Dokumentation stark und kann im Ausland für rechtliche Probleme sorgen.
Je nach Modell unterscheidet sich das Sichtfeld, auch “Field of Vision” (FoV) genannt, der Dashcam. Das kann von 100 Grad bis 170 Grad gehen – zum Vergleich: Das menschliche Gesichtsfeld beträgt etwa 180 Grad, bildet allerdings nur einen geringen Bereich wirklich scharf ab. Dagegen erkennt die Dashcam den Großteil des Sichtfeldes genau und detailliert.
Doch genau hier kann ein Stolperstein in der Benutzung liegen. In einigen Ländern, etwa Polen und Schweden, darf die Dashcam gar nicht zu scharfe oder genaue Aufnahmen machen. Das würde einen Verstoß gegen die europäische Datenschutzbestimmung bedeuten und gilt somit als rechtlich schwierig.
Ein guter Mittelweg für eine zulässige Dashcam wäre hier ein Sichtfeld von 170 Grad mit einer Full-HD-Auflösung. So kann die Kamera im Zweifelsfall verwendbare Aufnahmen machen, verstößt aber nicht unnötig gegen die Datenschutzbestimmungen.
Das Verwenden einer Dashcam im Straßenverkehr ist immer noch nicht uneingeschränkt zulässig – allerdings bewegt sich etwas. Der Bundesgerichtshof hat die kurzen und situativen Videos zumindest schon als Beweis vor Gericht zugelassen. Als permanenter Begleiter im Auto sind die Kameras aber nicht erlaubt.
Es gibt Ausnahmen über die du dich vor der Verwendung einer Dashcam informieren solltest. Besonders bei Autoreisen ins Ausland kann sich eine Dashcam durchaus lohnen – denn dort herrschen häufig ganz andere Fahrstile und ein Unfall passiert schneller als man reagieren kann.
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