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Dash­cam in Deutsch­land: Die­se Bedin­gun­gen soll­test du kennen

Sie ist klein, praktisch und zuverlässig – aber ist die Verwendung einer Dashcam in Deutschland überhaupt erlaubt?

Bei der letz­ten Spritz­tour mit dei­nem Auto ist es lei­der pas­siert: Du warst in einen Unfall ver­wi­ckelt. Wer nun an was Schuld hat und für was haf­tet, ist nicht ganz klar. Wie gut wäre es da, hät­test du das Sze­na­rio auf­ge­zeich­net. In man­chen Län­dern ist das sogar gang und gäbe, in Russ­land zum Bei­spiel. Also war­um soll­test du nicht auch in Deutsch­land eine Dash­cam an dei­ner Front­schei­be anbrin­gen? UPDATED erklärt dir, was es mit dem klei­nen Cam­cor­der auf sich hat und wann du ihn ver­wen­den darfst.

Was genau ist eine Dashcam?

Im Grun­de genom­men ist eine Dash­cam nichts ande­res als eine Video­ka­me­ra, die du in dei­nem Auto anbringst. Die Kame­ra zeich­net das auf, was durch die Front­schei­be dei­nes Flit­zers zu sehen ist.

Die meis­ten Model­le kannst du per Saug­napf an der Wind­schutz­schei­be befes­ti­gen. Es gibt aber auch Vari­an­ten, die sich am Arma­tu­ren­brett oder an der Front­schei­be ankle­ben oder anschrau­ben lassen.

Dash­cams lau­fen in der Regel mit einem Akku. Der hält bei einer durch­gän­gi­gen Auf­zeich­nung aller­dings nur etwa eine Stun­de. Falls du eine Dash­cam ver­wen­dest, soll­test du also auch an ein Lade­ka­bel den­ken. Die Strom­ver­sor­gung erfolgt über den Ziga­ret­ten­an­zün­der mit­tels eines bestimm­ten Adapters.

Je nach gewähl­tem Modell bekommst du eine Dash­cam bereits ab 40 Euro. Die güns­tigs­ten Kame­ras zeich­nen Vide­os in Full-HD auf (1.920 x 1.080 Pixel). Teu­re­re Ver­tre­ter schaf­fen es auch auf eine 4k-Auf­lö­sung oder höher.

Da sol­che Auf­zeich­nun­gen aber jede Men­ge Spei­cher­platz benö­ti­gen, wer­den älte­re Vide­os ein­fach über­schrie­ben. Grund dafür ist die rela­tiv gerin­ge Spei­cher­ka­pa­zi­tät der inte­grier­ten SD- oder microSD-Kar­ten: Sie ist meist auf 32 GB beschränkt. Falls du eine bestimm­te Auf­nah­me erhal­ten möch­test, soll­test du die Dash­cam daher abschal­ten, um die Auf­zeich­nung zu schützen.

Tipp: Es gibt Model­le, die einen soge­nann­ten Beschleu­ni­gungs­sen­sor besit­zen, der die Auf­zeich­nung neu­er Vide­os nach einem Unfall auto­ma­tisch stoppt. Ob dei­ne Dash­cam dazu gehört, erfährst du im Hand­buch des Geräts.

Dash­cams bei Fahrrädern?

Nicht nur Auto­fah­rer haben ein Inter­es­se dar­an, ihren fahr­ba­ren Unter­satz zu schüt­zen und sich die Kos­ten für Schä­den nach einem Unfall erstat­ten zu las­ten. Auch Fahr­rad­fah­rer ver­lockt eine Dash­cam mit der Aus­sicht auf eine was­ser­dich­te Beweis­füh­rung im Schadensfall.

Aber Vor­sicht: Hier gel­ten die­sel­ben Regeln wie für Auto­fah­rer. Ein­fach per­ma­nent mit­fil­men, ist straf­bar. Hat sich ein Unfall aller­dings ereig­net und wur­de auf­ge­zeich­net, kann das Kurz­film­chen als Beweis­mit­tel vor Gericht die­nen. Ob das Fil­men zuläs­sig war, hängt von der Regi­on in Deutsch­land ab.

Dash­cam in Deutsch­land: Darf ich das?

Du weißt nun, was eine Dash­cam ist und wie sie funk­tio­niert – und bist von dem Gerät sehr ange­tan. Jetzt stellst du dir natür­lich die Fra­ge, ob du eine Dash­cam auch in Deutsch­land in dei­nem Auto anbrin­gen darfst. Die Ant­wort ist: Jein. Denn die Ver­wen­dung der klei­nen Cam­cor­der ist recht­lich umstrit­ten und wird von Daten­schüt­zern kri­tisch betrachtet.

Grund­sätz­lich gilt: Eine Dash­cam darf nicht ein­fach wäh­rend der gesam­ten Fahrt auto­ma­tisch alles auf­zeich­nen. Kur­ze, anlass­be­zo­ge­ne Auf­nah­men sind aber gestattet. 

Aller­dings ist auch hier Vor­sicht gebo­ten: Die­ser Grund­satz ist bis­lang Län­der­sa­che – und in man­chen Bun­des­län­dern, etwa Bay­ern, wird selbst der Ein­satz einer Dash­cam zur Anzei­ge einer Ord­nungs­wid­rig­keit (z. B. Falsch­par­ken) mit einem Buß­geld bestraft. Hier ste­hen die schutz­wür­di­gen Inter­es­sen der ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer im Vordergrund.

Was so streng klingt, ist auch tat­säch­lich in den EU-Richt­li­ni­en zum Daten­schutz ver­an­kert. Dort steht klipp und klar, dass jeder Bür­ger das Recht dar­auf hat, sich in der Öffent­lich­keit frei zu bewe­gen, ohne unge­wollt und anlass­los zum Objekt einer Video­über­wa­chung gemacht zu wer­den. Wo ein Anlass gege­ben ist und wo nicht – dar­über muss der Bun­des­ge­richts­hof noch ent­schei­den [Stand: August 2019].

Bis dahin gilt: Infor­mie­re dich im Zwei­fel bei der ört­li­chen Poli­zei, ob eine Dash­cam in dei­ner Regi­on ver­wen­det wer­den darf. Ver­zich­te ansons­ten bes­ser auf die Anbringung.

Kann ich im Aus­land eine Dash­cam nutzen?

Ande­re Län­der, ande­re Sit­ten, ande­re Fahr­sti­le – häu­fig kommst du in Bedräng­nis, weil dich das Ver­kehrs­chaos im Aus­land über­for­dert. Da rem­peln die ande­ren Wagen dein Auto an, fah­ren Del­len hin­ein und machen sich ein­fach aus dem Staub. Mit einer Dash­cam könn­test du hier bewei­sen, wer für wel­chen Scha­den ver­ant­wort­lich ist. Aber wie sieht es im Aus­land mit Dash­cams aus? Die­se Tabel­le gibt Aufschluss:

LandVer­wen­dung erlaubt?Ein­schrän­kun­gen
Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na, Däne­mark, Frank­reich, FinnlandJa, aber nur anlassbezogenUnfall­be­tei­lig­te sind über Auf­zeich­nung sofort zu informieren
UK, Ita­li­en, Mal­ta, Nie­der­lan­de, NorwegenJa, aber nur für pri­va­ten GebrauchKann und darf nicht als Beweis­mit­tel fungieren
Polen, Schwe­den, Tsche­chi­sche Repu­blik, UngarnJa, aber nur anlassbezogenKame­ra darf kei­ne hohe Auf­lö­sung haben, muss leicht zu ent­fer­nen sein und Auf­nah­men regel­mä­ßig überschreiben
Öster­reichJa, aber nur mit GenehmigungExpli­zi­te Geneh­mi­gung ist not­wen­dig, Beweis­mit­tel vor Gericht ist noch strittig
Bel­gi­en, Schweiz, Luxem­burg, PortugalNein

Was soll­te ich beim Kauf einer Dash­cam beachten?

Willst du dir für bestimm­te Situa­tio­nen oder für eine Rei­se ins Aus­land eine Dash­cam zule­gen? Dann gilt es, beim Kauf fol­gen­de Grund­sät­ze zu beachten:

  • Die Kame­ra muss so kom­pakt sein, dass sie die Sicht des Fah­rers nicht nega­tiv beeinflusst.
  • Die Dash­cam soll­te im Zwei­fels­fall leicht abnehm­bar sein. Zie­he hier ein Modell mit Saug­napf einem zum Schrau­ben oder Kle­ben vor.
  • Ach­te auf eine unkom­pli­zier­te Bedie­nung, am bes­ten ohne zusätz­li­che Smart­phone-App. Ein Gerät mit  Touch­screen oder weni­gen Knöp­fen ist ideal.
  • Model­le mit Sprach­as­sis­tent machen eine frei­hän­di­ge Bedie­nung mög­lich, len­ken also nicht vom Ver­kehr ab.
  • Ach­te auf Sicht­feld und Bild­qua­li­tät. Bei­des beein­flusst die Doku­men­ta­ti­on stark und kann im Aus­land für recht­li­che Pro­ble­me sorgen.

Sicht­feld und Bild­qua­li­tät: Was hat es damit auf sich? 

Je nach Modell unter­schei­det sich das Sicht­feld, auch “Field of Visi­on” (FoV) genannt, der Dash­cam. Das kann von 100 Grad bis 170 Grad gehen – zum Ver­gleich: Das mensch­li­che Gesichts­feld beträgt etwa 180 Grad, bil­det aller­dings nur einen gerin­gen Bereich wirk­lich scharf ab. Dage­gen erkennt die Dash­cam den Groß­teil des Sicht­fel­des genau und detailliert.

Doch genau hier kann ein Stol­per­stein in der Benut­zung lie­gen. In eini­gen Län­dern, etwa Polen und Schwe­den, darf die Dash­cam gar nicht zu schar­fe oder genaue Auf­nah­men machen. Das wür­de einen Ver­stoß gegen die euro­päi­sche Daten­schutz­be­stim­mung bedeu­ten und gilt somit als recht­lich schwierig.

Ein guter Mit­tel­weg für eine zuläs­si­ge Dash­cam wäre hier ein Sicht­feld von 170 Grad mit einer Full-HD-Auf­lö­sung. So kann die Kame­ra im Zwei­fels­fall ver­wend­ba­re Auf­nah­men machen, ver­stößt aber nicht unnö­tig gegen die Datenschutzbestimmungen.

Dash­cam in Deutsch­land: Gar nicht so einfach

Das Ver­wen­den einer Dash­cam im Stra­ßen­ver­kehr ist immer noch nicht unein­ge­schränkt zuläs­sig – aller­dings bewegt sich etwas. Der Bun­des­ge­richts­hof hat die kur­zen und situa­ti­ven Vide­os zumin­dest schon als Beweis vor Gericht zuge­las­sen. Als per­ma­nen­ter Beglei­ter im Auto sind die Kame­ras aber nicht erlaubt.

Es gibt Aus­nah­men über die du dich vor der Ver­wen­dung einer Dash­cam infor­mie­ren soll­test. Beson­ders bei Auto­rei­sen ins Aus­land kann sich eine Dash­cam durch­aus loh­nen – denn dort herr­schen häu­fig ganz ande­re Fahr­sti­le und ein Unfall pas­siert schnel­ler als man reagie­ren kann.

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