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Smartphones

Zer­ti­fi­zie­rung für Gesund­heits-Apps gefordert

Gesund dank App? Damit Patienten sich auch wirklich auf die Tipps auf dem Smartphone verlassen können, wird eine Zertifizierung gefordert.

Dass es viel­leicht nicht die bes­te Idee ist, Krank­heits­sym­pto­me zu goo­geln, ist bekannt. Doch in wie­weit kann man sich eigent­lich auf Gesund­heits-Apps ver­las­sen? Hier for­dern Daten­schüt­zer und eini­ge Kran­ken­kas­sen nun die Ein­füh­rung eines Güte­sie­gels. Für den User wäre das mit Sicher­heit ein Plus.

Kalo­rien­zäh­ler, Dia­be­tes-Tage­bü­cher, Tipps für die Schwan­ger­schaft, Trai­nings­plä­ne für Sport­ler – Apps zum The­ma Gesund­heit gibt es vie­le. Und nicht sel­ten erset­zen sie den Kon­takt zum Fach­mann. Das muss nicht immer schlecht sein. Wer einen Mara­thon lau­fen möch­te, kann sich den pas­sen­den Trai­nings­plan auch in App-Form aufs Smart­phone holen und sich den Gang zum Fach­mann spa­ren. All­ge­mei­ne Fra­gen in der Schwan­ger­schaft kann eine App meist genau­so gut beant­wor­ten wie eine Heb­am­me. Doch wäh­rend man sich bei Ernäh­rungs­be­ra­ter, Heb­am­me, Arzt und ande­ren zer­ti­fi­zier­ten Ansprech­part­nern in der Regel sicher sein kann, dass die Infor­ma­tio­nen kor­rekt sind, fehlt bei Apps die­se Sicherheit.

Neben dem Inhalt stel­len auch die tech­ni­schen Aspek­te ein wei­te­res Pro­blem dar: Wer Gesund­heit, Ernäh­rung, Gewicht oder Trai­ning so prä­zi­se in einer App doku­men­tiert, will die Daten natür­lich auch nicht in fal­schen Hän­den sehen. Sowohl Daten­schutz- als auch Ver­brau­cher­schutz­recht und dazu noch alle tech­ni­schen Aspek­te sol­len dafür bald ein Güte­sie­gel bekom­men, wie hei­se online unter Beru­fung auf den rhein­land-pfäl­zi­schen Daten­schutz­be­auf­trag­ten Die­ter Kugel­mann berichtet.

App-Nut­zung wird in Zukunft immer grö­ße­re Rele­vanz haben

Für Kugel­mann fehlt es für Pati­en­ten der­zeit noch an Ori­en­tie­rung. Wel­cher App kann er ver­trau­en, wel­cher lie­ber nicht? Und auch für Ärz­te stellt sich natür­lich die Fra­ge, ob sie von einer App gesam­mel­te Daten nut­zen kön­nen. Letzt­lich sind auch die Kran­ken­kas­sen dar­an inter­es­siert, dass eine sol­che Zer­ti­fi­zie­rung ein­ge­führt wird. Lan­des­lei­ter der Tech­ni­ker Kran­ken­kas­se Jörn Simon bringt als Bei­spiel etwa das Dia­be­tes­ta­ge­buch der TK. Die­se App kön­nen Ver­si­cher­te nut­zen. Die Kas­se erfährt dann von der Nut­zung, kann aber nicht auf die ein­zel­nen Daten zugrei­fen. Eine ent­spre­chen­de Klas­si­fi­zie­rung der App wäre hier also auch ein Kundenservice.

Wie die Zer­ti­fi­zie­rung der Apps genau aus­se­hen wird, ist der­zeit noch unklar. Mög­li­cher­wei­se wird auch das Medi­zin­pro­dukt­ge­setz erwei­tert, so dass es auch Apps regelt. Sicher ist nur, dass bald ein­heit­li­che Rege­lun­gen gefun­den wer­den soll­ten, da Apps im Gesund­heits­we­sen immer mehr Bedeu­tung erlan­gen und auch vie­les ver­ein­fa­chen könnten.

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