Für WhatsApp-Nutzer heißt es derzeit aufpassen: Erneut ist eine zwielichtige Nachricht im Umlauf, die bewegliche Emojis verspricht, wenn sie auf einen Link klicken. Stattdessen führt die Weiterleitung jedoch in eine Abofalle.
Die Masche ist nicht neu, aber es ist leicht, darauf hereinzufallen: Derzeit geht wieder einmal eine Nachricht bei WhatsApp um, die in eine Abofalle lockt, wie der Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch Mimikama berichtet. Dabei erhalten Nutzer offenbar eine Nachricht mit dem Wortlaut “Kraaasss! es gibt jetzt Emojis, die sich bewegen! Schalte jetzt die neuen beweglichen Emojis frei!“, gefolgt von einer URL.
Klicken kann teuer werden
Das Gefährliche an der Nachricht: Wer auf den am Ende angegebenen Link klickt, wird mehrmals weitergeleitet auf zwielichtige Webseiten. Gerade Kinder und Jugendliche fallen laut Mimikama häufig auf den Trick herein, weil sie die beweglichen Emojis unbedingt erhalten möchten. Deshalb sind sie oft bereit, die Forderungen zu erfüllen.
Nach dem ersten Klick landen die Nutzer demnach auf einer Plattform, die das Teilen einer Nachricht mit 13 Freunden oder drei Gruppen verlangt, um die Emojis zu bekommen. Damit wird die Nachricht zum Kettenbrief und immer mehr geraten in die Gefahr, auf den Link zu klicken.
Für die Nutzer zahlt sich der Aufwand zudem nicht aus. Nach dem Teilen gibt es statt der Emojis nämlich lediglich erneute Umleitungen zu diversen weiteren Webseiten. Dabei werden wohl immer wieder automatisch kostenpflichtige Apps installiert, die allerdings überhaupt keinen Bezug zu den beworbenen Emojis haben.
Sperre für Drittanbieter einrichten
Die Anwendungen werden bei dem Vorgang im Hintergrund installiert. In der Regel braucht es dafür nicht einmal eine Bestätigung. Der Anwender bekommt den Download demnach oft nicht einmal mit und gerät dadurch extrem schnell in eine Abofalle.
Verhindern lässt sich das lediglich, wenn bereits vorab eine Sperre für kostenpflichtige Anbieter vorgenommen wurde. Die Möglichkeit dazu ist gesetzlich verankert und kann beim jeweiligen Mobilfunkanbieter beantragt werden.