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Whats­App: “Beweg­li­che Emo­jis” locken in die Falle

Erneut erhalten WhatsApp-Nutzer Nachrichten, die bewegliche Emojis versprechen.

Für Whats­App-Nut­zer heißt es der­zeit auf­pas­sen: Erneut ist eine zwie­lich­ti­ge Nach­richt im Umlauf, die beweg­li­che Emo­jis ver­spricht, wenn sie auf einen Link kli­cken. Statt­des­sen führt die Wei­ter­lei­tung jedoch in eine Abofalle.

Die Masche ist nicht neu, aber es ist leicht, dar­auf her­ein­zu­fal­len: Der­zeit geht wie­der ein­mal eine Nach­richt bei Whats­App um, die in eine Abo­fal­le lockt, wie der Ver­ein zur Auf­klä­rung über Inter­net­miss­brauch Mimi­ka­ma berich­tet. Dabei erhal­ten Nut­zer offen­bar eine Nach­richt mit dem Wort­laut “Kraa­asss! es gibt jetzt Emo­jis, die sich bewe­gen! Schal­te jetzt die neu­en beweg­li­chen Emo­jis frei!“, gefolgt von einer URL.

Kli­cken kann teu­er werden

Das Gefähr­li­che an der Nach­richt: Wer auf den am Ende ange­ge­be­nen Link klickt, wird mehr­mals wei­ter­ge­lei­tet auf zwie­lich­ti­ge Web­sei­ten. Gera­de Kin­der und Jugend­li­che fal­len laut Mimi­ka­ma häu­fig auf den Trick her­ein, weil sie die beweg­li­chen Emo­jis unbe­dingt erhal­ten möch­ten. Des­halb sind sie oft bereit, die For­de­run­gen zu erfüllen.

Nach dem ers­ten Klick lan­den die Nut­zer dem­nach auf einer Platt­form, die das Tei­len einer Nach­richt mit 13 Freun­den oder drei Grup­pen ver­langt, um die Emo­jis zu bekom­men. Damit wird die Nach­richt zum Ket­ten­brief und immer mehr gera­ten in die Gefahr, auf den Link zu klicken.

Für die Nut­zer zahlt sich der Auf­wand zudem nicht aus. Nach dem Tei­len gibt es statt der Emo­jis näm­lich ledig­lich erneu­te Umlei­tun­gen zu diver­sen wei­te­ren Web­sei­ten. Dabei wer­den wohl immer wie­der auto­ma­tisch kos­ten­pflich­ti­ge Apps instal­liert, die aller­dings über­haupt kei­nen Bezug zu den bewor­be­nen Emo­jis haben.

Sper­re für Dritt­an­bie­ter einrichten

Die Anwen­dun­gen wer­den bei dem Vor­gang im Hin­ter­grund instal­liert. In der Regel braucht es dafür nicht ein­mal eine Bestä­ti­gung. Der Anwen­der bekommt den Down­load dem­nach oft nicht ein­mal mit und gerät dadurch extrem schnell in eine Abofalle.

Ver­hin­dern lässt sich das ledig­lich, wenn bereits vor­ab eine Sper­re für kos­ten­pflich­ti­ge Anbie­ter vor­ge­nom­men wur­de. Die Mög­lich­keit dazu ist gesetz­lich ver­an­kert und kann beim jewei­li­gen Mobil­funk­an­bie­ter bean­tragt werden.

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