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Whats­App: Bestä­ti­gung für Min­dest­al­ter von 16 Jah­ren ist da

Alt genug für WhatsApp? Das will der Messenger jetzt genau wissen.

Ein Mes­sen­ger nur für gereif­te Jugend­li­che? Wenn es nach dem Gesetz geht: ja. Wes­halb Whats­App das Min­dest­al­ter für sei­ne Nut­zer von 13 auf 16 Jah­ren ange­ho­ben hat. Jetzt hat der Dienst den nächs­ten Schritt voll­zo­gen – und lässt sich das Alter ab sofort bestätigen.

Die Anhe­bung des Min­dest­al­ters hat­te Whats­App bereits Ende April ange­kün­digt – aber den Wor­ten bis­lang kei­ne Taten fol­gen las­sen. Wei­ter­hin konn­ten auch die Nut­zer unter der neu­en Gren­ze von 16 Jah­ren unge­stört mit­ein­an­der chat­ten. Allen­falls Neu­mit­glie­der muss­ten mit den aktua­li­sier­ten Nut­zungs­be­stim­mun­gen auch der Alters­gren­ze zustim­men. Nun aller­dings ist es auch für die bis­he­ri­gen Whats­App-Nut­zer so weit, wie appgefahren.de berichtet.

Schritt für Schritt wird ein Hin­weis aus­ge­rollt, dass ab jetzt neue Richt­li­ni­en gel­ten. Inner­halb eines Monats sol­len die Nut­zer dann den Nut­zungs­be­stim­mun­gen zustim­men. Der ent­schei­den­de Teil fin­det sich im Absatz “Alters­an­for­de­run­gen”:

“Whats­App Ire­land Limi­t­ed stellt unse­re Diens­te zur Ver­fü­gung und ist ver­ant­wort­lich für dei­ne Daten und Infor­ma­tio­nen, wenn du Whats­App benutzt. Um Whats­App benut­zen zu dür­fen, musst du min­des­tens 16 Jah­re alt sein.”

Zusätz­lich zum Klick auf “Zustim­men”, mit dem es bei den meis­ten Nut­zungs­be­din­gun­gen getan ist, muss der User dies­mal expli­zit einen Schal­ter umle­gen bei “Bestä­ti­ge, dass du min­des­tens 16 Jah­re alt bist”.

Ver­ant­wor­tung wech­selt von Whats­App zum Nutzer

Mehr aller­dings ist nicht von­nö­ten, eine Prü­fung etwa der Aus­weis­num­mer fin­det nicht statt. Aber die Ver­ant­wor­tung dafür, dass das nöti­ge Alter für die Nut­zung der Mes­sen­ger-Diens­te gege­ben ist, liegt nun nicht mehr bei Whats­App, son­dern beim Nut­zer. Wobei kaum anzu­neh­men ist, dass es ernst­haf­te Kon­se­quen­zen für den Fall gibt, dass jemand bei einer Falsch­an­ga­be erwischt wird.

Hin­ter­grund der Akti­on ist die neue Daten­schutz­grund­ver­ord­nung, die am 25. Mai ein­ge­führt wird. Danach dür­fen Daten von Per­so­nen, die das 16. Lebens­jahr noch nicht erreicht haben, nicht ver­ar­bei­tet wer­den – die Daten­nut­zung aber ist die Basis von Whats­App. Für alle unter 16 Jah­ren ist das Ein­ver­ständ­nis der Eltern erfor­der­lich. Theo­re­tisch. Denn ein Ein­ver­ständ­nis dürf­te kaum vor­lie­gen bei allen, die sich jetzt womög­lich für ein paar Jähr­chen älter erklären.

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