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Smartphones

Snap­chat-Update bringt “Unsend”-Funktion

Das neue Feature dürfte so manche unbedachte Peinlichkeit zu verhindern helfen.

Eine Nach­richt in Snap­chat aus Ver­se­hen abge­schickt? Dann lösch sie ein­fach, bevor der Emp­fän­ger sie liest. Ein neu­es Update für den Mes­sen­ger führt die­se Funk­ti­on ein.

Gesen­de­te Mes­sa­ges las­sen sich in Snap­chat nun auch vom Absen­der löschen. Das gilt für Text­nach­rich­ten genau­so wie für Sti­cker, Fotos oder Audio­auf­nah­men. “Clear Chats” nennt Snap­chat die Funk­ti­on. Das klappt auch mit gan­zen Chats, an denen meh­re­re Nut­zer betei­ligt sind. Zwar löschen sich Snap­chat-Bei­trä­ge von Haus nach kur­zer Zeit auto­ma­tisch, doch gilt das erst, nach­dem der Emp­fän­ger die­se geöff­net hat.

So löschst du Nachrichten

Um eine Nach­richt zu löschen, tippt der User sie ein­fach an und hält den Fin­ger für kur­ze Zeit dar­auf. Dann muss er nur noch “Löschen” wäh­len. Der Emp­fän­ger der gelösch­ten Nach­richt sieht dann zwar, dass der Bei­trag ver­schwun­den ist, der Inhalt bleibt aber ver­bor­gen. Das Update fin­det übri­gens ser­ver­sei­tig statt. Um Zugriff auf die neue Snap­chat-Funk­ti­on zu erhal­ten, ist den­noch die neu­es­te Ver­si­on der App erfor­der­lich, 10.34.

Damit der Lösch­vor­gang klappt, muss auch der Gesprächs­part­ner die jüngs­te Ver­si­on der App instal­liert haben. Auch dürf­te klar sein: Soll­te der Emp­fän­ger nach Erhalt der Nach­richt kei­nen Inter­net­zu­griff mehr haben, lässt sich der Bei­trag nicht sofort löschen. Vor­sicht beim Absen­den ist daher nach wie vor angebracht.

Roll­out über die nächs­ten Wochen

Soll­te das Fea­ture noch nicht zur Ver­fü­gung ste­hen, dürf­te es bald so weit sein. Laut 9to5Google soll Snap­chat in den kom­men­den Wochen für alle Nut­zer aus­rol­len. Der Anbie­ter reagiert damit offen­bar auf ähn­li­che Funk­tio­nen der Kon­kur­renz: Whats­App etwa bie­tet schon seit Ende 2017 die Mög­lich­keit, Nach­rich­ten wie­der zu löschen. Anfäng­lich muss­te dies inner­halb von sie­ben Minu­ten gesche­hen, inzwi­schen liegt die Frist bei über einer Stunde.

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