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LG Hom-Bot: Saug­ro­bo­ter bewacht das Zuhause

Der LG Hom-Bot verfügt über Bewegungssensoren und eine Kamera.

LG hat mit sei­ner Hom-Bot-Rei­he Saug­ro­bo­ter im Ange­bot, die die eige­nen vier Wän­de nicht nur sau­ber hal­ten, son­dern auch bewa­chen kön­nen. Mög­lich wird dies durch Bewe­gungs­sen­so­ren, eine Kame­ra und die Ver­knüp­fung mit der SmartT­hinQ-App des Herstellers.

Eini­ge Saug­ro­bo­ter von LG kön­nen offen­bar auf die Platt­form für künst­li­che Intel­li­genz namens DeepT­hinQ zugrei­fen, wie das Unter­neh­men aus Süd­ko­rea in einer Pres­se­mit­tei­lung bekannt gibt. Über die Sen­so­ren kann der Hom-Bot beim Staub­saugen dar­auf ach­ten, nicht mit Möbeln zusam­men­zu­sto­ßen. Die Kame­ra soll gleich­zei­tig sicher­stel­len, dass kein Schmutz über­se­hen wird. “Home-View” nennt der Her­stel­ler die­se Funktion.

Der Hom-Bot als Home-Guard

Sen­so­ren und Kame­ra die­nen aber auch einem ande­ren Zweck: So kann der Saug­ro­bo­ter bei Bedarf das Heim bewa­chen und auf mög­li­che Ein­dring­lin­ge hin­wei­sen. Das “Home-Guard” genann­te Fea­ture nutzt die Sen­so­ren des Hom-Bot, um unge­wöhn­li­che Bewe­gun­gen zu ent­de­cken; etwa dann, wenn ein Ein­bre­cher das Haus oder die Woh­nung betritt.

Tritt die­ser Fall ein, schießt die Kame­ra des Hom-Bot umge­hend eine Serie von fünf Fotos und sen­det die­se über das WLAN an die SmartT­hinQ-App. Auf die­se Wei­se wird der Eigen­tü­mer durch sein Smart­phone dar­über infor­miert, dass jemand in die Woh­nung oder das Haus ein­ge­drun­gen ist – und kann die ent­spre­chen­den Schrit­te ein­lei­ten, also zum Bei­spiel die Nach­barn oder die Poli­zei informieren.

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Fern­steue­rung via App

Der Hom-Bot kann aber auch über das Smart­phone gesteu­ert wer­den. So hat der Nut­zer die Mög­lich­keit, zum Bei­spiel den Win­kel der Kame­ra zu ver­än­dern und bei der Arbeit auf sei­nem Dis­play zu sehen, was zuhau­se vor sich geht. Es soll außer­dem mög­lich sein, die Lich­ter des Saug­ro­bo­ters aus der Fer­ne zu betä­ti­gen. Ob dies aller­dings einen Ein­bre­cher tat­säch­lich in die Flucht schlägt, wie LG in sei­ner Pres­se­mit­tei­lung schreibt, sei ein­mal dahingestellt.

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