Smartphones

iOS 13: App bringt den Per­so­nal­aus­weis aufs iPhone

Freie Fahrt für die Online-Ausweisfunktion: Mit iOS13 erhält das iPhone nicht nur einen Dark Mode, sondern Apple öffnet auch die NFC-Schnittstelle für Drittanbieter-Apps.

Mit iOS 13 und der Öff­nung der NFC-Schnitt­stel­le bekommt auch das iPho­ne end­lich die Online-Aus­weis­funk­ti­on. In Kom­bi­na­ti­on mit der Aus­weis­App 2 des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums kön­nen die Nut­zer so man­chen Behör­den­gang dann ein­fach elek­tro­nisch erledigen. 

Die Online-Aus­weis­funk­ti­on könn­te vie­le Vor­tei­le mit sich brin­gen. Weni­ger Behör­den­gän­ge und geschäft­li­che Ange­le­gen­hei­ten, die per­sön­lich gere­gelt wer­den müs­sen, zäh­len unter ande­rem dazu. Statt­des­sen könn­ten Nut­zer der Online-Aus­weis­funk­ti­on Ver­trä­ge im Inter­net abschlie­ßen und unter­schrei­ben und dabei ihre Iden­ti­tät sicher nachweisen.

Doch bis­lang machen nur weni­ge Bür­ger Gebrauch von der Funk­ti­on – und das, obwohl auf vie­len Per­so­nal­aus­wei­sen der NFC-Chip frei­ge­schal­tet ist. Zu kom­pli­ziert erscheint vie­len der Pro­zess der Einrichtung.

Die Aus­weis­App 2 erleich­tert seit letz­tem Jahr den Umstieg auf die Online-Aus­weis­funk­ti­on – zumin­dest auf NFC-fähi­gen Android-Smart­phones. iPho­ne-Nut­zern stand die Anwen­dung bis­lang nicht zur Ver­fü­gung. Doch das ändert sich nun bald, wenn das neue Betriebs­sys­tem iOS 13 kommt.

Mit iOS 13 kommt die Online-Aus­weis­funk­ti­on fürs iPhone

Auf der dies­jäh­ri­gen World Wide Deve­lo­pers Con­fe­rence am 7. Juni hat­te Apple ver­kün­det, die NFC-Schnitt­stel­le mit der Ein­füh­rung von iOS 13 auch für Anwen­dun­gen von Dritt­an­bie­tern zu öff­nen. Damit ist dann die Vor­aus­set­zung erfüllt, um die Online-Aus­weis­funk­ti­on auch auf dem iPho­ne nut­zen zu können.

Wenn dann die nächs­te Ver­si­on des Apple-Betriebs­sys­tems im Herbst an den Start geht, soll zeit­gleich auch die vom Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um in Auf­trag gege­be­ne Aus­weis­App 2 in den App Store der Kali­for­ni­er kom­men. Das gab das Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Inne­ren, für Bau und Hei­mat in einer Pres­se­mit­tei­lung bekannt.

Diens­te für den Online-Aus­weis sind bis­lang noch begrenzt

Mit der Öff­nung für iPho­ne-Besit­zer könn­te die Online-Aus­weis­funk­ti­on ein grö­ße­res Publi­kum errei­chen als bis­her. Aller­dings sind die Mög­lich­kei­ten der Nut­zung wei­ter­hin noch begrenzt.

Mit der Funk­ti­on kön­nen deut­sche Staats­bür­ger – abhän­gig vom Bun­des­land – bis­lang zum Bei­spiel eine Fein­staub­pla­ket­te bean­tra­gen, ihre Steu­er­erklä­rung machen oder einen BAföG-Antrag abschicken.

Auf der Sei­te www.personalausweisportal.de fin­det sich eine detail­lier­te Auf­lis­tung, wie sich die Online-Aus­weis­funk­ti­on nut­zen lässt.

Time to share:  Falls dir dieser Artikel gefallen hat, freuen wir uns!