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Hua­wei Mate 30 Pro gesich­tet: Erhält es einen Xenon-Blitz?

Wie wird das Huawei Mate 30 Pro aussehen?

Ein gele­ak­tes Foto zeigt angeb­lich das Hua­wei Mate 30 Pro in der Öffent­lich­keit. Das noch unver­öf­fent­lich­te Smart­phone steckt dabei in einer Schutz­hül­le, die unter ande­rem die Form der Kame­ra ver­deckt. Inter­es­sant ist aller­dings, was sich dane­ben befin­det: Hat das neue Gerät etwa einen Xenon-Blitz, wie eine klas­si­sche Kamera?

Die Hül­le, in der sich der ver­mu­te­te Pro­to­typ des Hua­wei Mate 30 Pro befin­det, zeigt weni­ger als üblich: Zwar gibt es eine dunk­le Aus­spa­rung für Sen­so­ren, die Kame­ra aber ist mit einer Klap­pe ver­deckt. Gerüch­te über eine run­de Zen­tra­l­op­tik las­sen sich damit wohl nicht bestä­ti­gen. Dafür liegt dane­ben ein Schlitz mit etwas Hel­lem dahin­ter – ein Xenon-Blitz wie bei einem klas­si­schen Fotoapparat?

Das Foto wur­de in einem Zug in Chi­na auf­ge­nom­men, in dem offen­bar ein Mit­ar­bei­ter von Hua­wei mit dem neu­en Mate 30 Pro unter­wegs war. Soll­te es sich als echt her­aus­stel­len, wäre es nicht das ers­te Smart­phone mit Xenon-Blitz: Es gab bereits Nokia Lumi­as mit die­ser Art Blitz. Ein Xenon-Blitz ist deut­lich hel­ler als die bei Smart­phones übli­che Beleuch­tung mit LEDs. So kann die Kame­ra dann auch Nacht­auf­nah­men gut auf­hel­len, ohne dabei kör­ni­ge Bil­der zu produzieren.

Xenon für mehr Helligkeit

Ein Smart­phone mit Xenon-Blitz wäre vor allem für Foto­fans inter­es­sant. Da es bis­her weder kon­kre­te Daten noch Ansich­ten der Rück­sei­te zum Hua­wei Mate 30 Pro gibt, blei­ben die Details aber wei­ter­hin unklar.

Zur Kame­ra des Hua­wei Mate 30 Pro gab es in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der unter­schied­li­che Gerüch­te: Ob es vier oder fünf Kame­ras sein wür­den, war anfangs die Fra­ge. Spä­ter gab es Gerüch­te über zwei 40-Mega­pi­xel-Sen­so­ren auf der Rück­sei­te, einen für regu­lä­re Auf­nah­men, einen für Weit­win­kel-Schnapp­schüs­se. Aktu­ell gehen vie­le von einer run­den Kame­ra-Anord­nung aus. Die lässt sich mit dem aktu­el­len Bild weder bestä­ti­gen noch verneinen.

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