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Smartphones

Goog­le Play Store ver­bie­tet Apps mit Lockscreen-Werbung

Der Sperrbildschirm (wie hier vom Huawei P10) soll in Zukunft werbefrei bleiben, unterstreicht Google – aber mit Ausnahmen.

Ein Lockscreen ist ein Lockscreen ist ein Lockscreen. Und kei­ne Wer­be­flä­che. Fin­det zumin­dest Goog­le – und will die Android-Nut­zer jetzt vor uner­war­te­ter Wer­bung auf dem Sperr­bild­schirm schüt­zen. Wie das geht? Ganz ein­fach: Ent­spre­chen­de Apps sol­len aus dem Goog­le Play Store ver­bannt werden.

Die Anzei­ge auf dem Sperr­bild­schirm ist in der Regel so spär­lich wie über­sicht­lich: Uhr­zeit, Datum, Netz­stär­ke, Akku­stand. Doch von Zeit zu Zeit, ganz über­ra­schend, drän­gelt sich keck eine Wer­be­an­zei­ge auf den Lockscreen. Dahin­ter ste­cken dann Apps, deren Urhe­ber sich nicht damit zufrie­den­ge­ben wol­len, die Wer­bung nur inner­halb ihres Pro­gramms erschei­nen zu las­sen. Son­dern die wei­te­re Mög­lich­kei­ten zur Mone­ta­ri­sie­rung suchen. Und die per Anzei­ge auf dem Lockscreen gefun­den zu haben glauben.

Aber da haben sie die Rech­nung ohne Goog­le gemacht. Der Tech-Mul­ti aus dem kali­for­ni­schen Moun­tain View hat jetzt eigens sei­ne Richt­li­ni­en­über­sicht für Ent­wick­ler über­ar­bei­tet, ent­deck­te Android Poli­ce. Unter dem Punkt “Kom­mer­zi­el­le Nut­zung des Sperr­bild­schirms” heißt es ausdrücklich:

“Nur wenn Apps aus­schließ­lich auf den Sperr­bild­schirm aus­ge­rich­tet sind, dür­fen über sie Wer­bung oder Funk­tio­nen ein­ge­führt wer­den, mit denen das gesperr­te Dis­play eines Geräts mone­ta­ri­siert wird.”

Wer­bung auf dem Sperr­bild­schirm ist von Goog­le also nicht aus­drück­lich unter­sagt. Sie ist nur den­je­ni­gen Apps vor­be­hal­ten, die auch für den Sperr­bild­schirm kon­zi­piert sind. Dazu zäh­len Apps, die wech­seln­de Designs auf den Lockscreen zau­bern oder das Gerät gegen unzu­läs­si­ge Ent­sper­rungs­ver­su­che schüt­zen sol­len. Hier ist klar – und auch gestat­tet –, dass die Wer­bung, die sol­che Apps finan­ziert, auf dem Sperr­bild­schirm selbst statt­fin­den muss. Für alle ande­ren gilt: Wer­bung nur inner­halb der App, also Fin­ger weg vom Lockscreen.

Übri­gens: Unter den Richt­li­ni­en fin­det sich auch der Hin­weis, dass Wer­bung “der beab­sich­tig­ten Ziel­grup­pe” der App ent­spre­chen muss. Mathe-Pro­gram­me für Kids, die plötz­lich Anzei­gen à la “Ein­sa­me Sin­gle-Frau­en suchen dich” schal­ten, sol­len damit eben­so der Ver­gan­gen­heit angehören.

Es bleibt aber abzu­war­ten, wie schnell und in wel­chem Umfang Goog­le sol­che Apps jetzt aus dem Goog­le Play Store entfernt.

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