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Erkennt die nächs­te Apple Watch den Trä­ger am Herzschlag?

Die Apple Watch: Es gibt jetzt ein Patent, in dem beschrieben wird, wie ein künftiges Modell den Träger am Herzschlag erkennen kann.

Kann die nächs­te Apple Watch den Trä­ger der smar­ten Uhr sogar am Herz­schlag erken­nen? In den USA wur­de jetzt eine neue Apple-Patent­schrift für die Smart­watch ver­öf­fent­licht, in der eine ent­spre­chen­de Metho­de beschrie­ben ist.

Der Patent­an­trag von Apple heißt wort­wört­lich “Benut­zer­iden­ti­fi­zie­rung basie­rend auf der Ple­thys­mo­gra­fie” – wobei letz­te­res ein Ver­fah­ren dar­stellt, bei dem Volu­men­schwan­kun­gen in Kör­per­tei­len gemes­sen wer­den. In der Medi­zin lässt sich so etwa die Durch­blu­tung von Gefä­ßen über­wa­chen. Im Patent wird beschrie­ben, wie mit einem Puls­mes­ser die bio­me­tri­sche Signa­tur des Herz­schlags erfasst wer­den kann. Mit die­sen Daten kann der Trä­ger der Uhr als Eigen­tü­mer erkannt und das Gerät auch frei­ge­schal­tet wer­den, berich­tet MacRu­mors.

Apple Watch misst den Herz­schlag mit Licht

Um den Herz­schlag des Apple Watch-Trä­gers zu mes­sen, wird die Haut am Hand­ge­lenk kräf­tig beleuch­tet und die Licht­men­ge gemes­sen, die reflek­tiert wird. Dar­aus kann dann die Blut­men­ge errech­net wer­den, die in den Gefä­ßen vor­han­den ist. Die­se Daten wer­den gespei­chert und kön­nen mit frü­her gemes­se­nen Wer­ten ver­gli­chen wer­den, um den Trä­ger so zu identifizieren.

Apple beschreibt in dem Patent­an­trag auch, wie bestimm­te Ges­ten benutzt wer­den kön­nen, um den Erken­nungs­vor­gang zu star­ten. So lie­ße sich etwa eine Apple Pay-Bezah­lung per Herz­schlag-Iden­ti­fi­ka­ti­on bestä­ti­gen. Aus dem Patent geht jedoch nicht her­vor, ob der Herz­schlag so ein­deu­tig einer Per­son zuzu­ord­nen ist, wie etwa ein Fin­ger­ab­druck. Denn nur dann könn­te mit der Metho­de das glei­che Maß an Sicher­heit erreicht wer­den, wie sie etwa der Fin­ger­ab­druck­sen­sor Touch ID auf dem iPho­ne gewährleistet.

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