Die neue Datenschutzgrundverordnung hat offenbar Kriminelle auf den Plan gerufen. Sie ahmen die nötigen E‑Mails zur Bestätigung der Datennutzung nach – und nutzen sie für ihre Zwecke. Die Polizei Niedersachsen zeigt die Vorgehensweise jetzt an einem konkreten Beispiel.
Wohl jeder Internetnutzer bekommt dieser Tage massenhaft E‑Post. Inhalt: Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sei am 25. Mai in Kraft getreten, und deshalb sei es erforderlich, der Datennutzung für Newsletter und Co. noch einmal ausdrücklich zuzustimmen. Nicht wenige User wundern sich, wie viele Unternehmen eigentlich ihre Daten gespeichert haben. Probe-Abos, Hotelübernachtungen, Online-Bestellungen: Manchmal liegt der Ursprung für die Datenangabe Jahre zurück.
Die Täter hoffen in der Fülle der E‑Mails nicht aufzufallen
Die Bestätigung erfolgt in zwei Varianten. Bei Version 1 muss der Empfänger nichts weiter tun, sondern stimmt mit seiner Nicht-Reaktion quasi stillschweigend zu. Version 2 verlangt nach einem Klick oder Fingertippen auf einen Bestätigungs-Button. Besonders diese Variante kommt Cyber-Kriminellen entgegen.
Wie die Polizei Niedersachsen berichtet, mogeln sie sich mit eigenen E‑Mails in die Menge der Bestätigungsanfragen. Der Button für die Zustimmung kann dann aber auf Phishingseiten führen. Andere schmuggeln Schadsoftware oder Spam mit in die E‑Mails. Immer in der Hoffnung, in der Fülle der DSGVO-Anfragen falle es nicht auf, wenn der Nutzer eigentlich noch nie von dem Absender gehört hat.
Neuer Vertrag statt Bestätigung der Datennutzung
Bei der Polizei Niedersachsen meldete sich mittlerweile ein Betroffener mit einem besonders interessanten Fall. Er hatte eine E‑Mail bekommen, die angeblich vom “Gelben Branchenbuch” stammen sollte. Der Empfänger sollte in einer angefügten PDF bestätigen, dass die eingetragenen Daten noch stimmen – und hätte damit in Wahrheit einen Vertrag abgeschlossen.
Deshalb sollten alle Empfänger von E‑Mails rund um die DSGVO aufmerksam hinsehen:
- Ist der Absender überhaupt bekannt bzw. ist es möglich, dass er die Daten vom Empfänger bekommen hat?
- Links oder Anhänge von unbekannten Absendern anklicken ist tabu.
- Fährt man mit der Maus über einen Button, ohne zu klicken, ist häufig schon die URL der Zielseite sichtbar. Bei Zweifeln am Linkziel: Finger weg!
- Eine neue Eingabe einzelner Daten ist nicht nötig.