Smartphones

Apple erlaubt ab sofort Vor­be­stel­lun­gen im App Store

Apple räumt Entwicklern ein, Apps auch zur Vorbestellung freizugeben.

Super Mario Run war nur der Anfang: Künf­tig erlaubt Apple allen Ent­wick­lern, eige­ne Spie­le zur Vor­be­stel­lung anzu­bie­ten. Bis­lang war dies nur bei Nin­ten­dos Jump ’n Run der Fall.

Die neu­en Richt­li­ni­en gibt Apple auf sei­nem iTu­nes Con­nect Blog bekannt. Das Unter­neh­men räumt somit allen Ent­wick­ler ein, Apps mit einem Vor­be­stell-But­ton aus­zu­stat­ten. Nut­zer erhal­ten so die Gele­gen­heit, sich die Soft­ware vor­zu­mer­ken. Sobald die App offi­zi­ell erscheint, weist dann eine Nach­richt dar­auf hin und der Down­load beginnt auto­ma­tisch. Bei kos­ten­pflich­ti­gen Apps ist die Zah­lung aller­dings vor dem Down­load erfor­der­lich. Offen bleibt dabei, ob Vor­be­stel­ler nach dem Release die Zah­lung bestä­ti­gen müs­sen oder schon vorher.

Preis­än­de­run­gen immer zuguns­ten des Vorbestellers

Bei Preis­än­de­run­gen ent­ste­hen kei­ne Nach­tei­le für den Nut­zer: Soll­te die App zum Release güns­ti­ger als geplant erschei­nen, dann zah­len Vor­best­sel­ler den nied­ri­ge­ren Preis. Soll­te eine App hin­ge­gen teu­rer wer­den, ist nur der nied­ri­ge­re Preis der Vor­be­stel­lung fäl­lig. Son­der­prei­se für Vor­be­stel­ler spricht Apple zwar nicht expli­zit an, Ent­wick­ler schei­nen somit aber ent­spre­chen­de Ange­bo­te gestal­ten zu kön­nen. Damit Vor­be­stel­ler nicht all­zu lan­ge auf eine Ver­öf­fent­li­chung war­ten müs­sen, setzt Apple Ent­wick­lern Gren­zen: Der Release der App darf min­des­tens zwei Tage in der Zukunft lie­gen – und höchs­tens 90 Tage.

Ein­füh­rungs­an­ge­bo­te für Software-Abos

Gleich­zei­tig erlaubt Apple ab sofort Ein­füh­rungs­an­ge­bo­te für Soft­ware-Abos, also etwa Apps für Musik- und Video­strea­ming. Anbie­ter haben so die Gele­gen­heit, meh­re­re Mona­te zu einem ver­güns­tig­ten Preis anzu­bie­ten. Wie bei den Vor­be­stel­lun­gen bleibt die Ent­schei­dung aber bei den Ent­wick­lern. Gut mög­lich also, dass nicht jede App und jedes Soft­ware-Abo mit den genann­ten Fea­tures auf­war­ten wird. Da es sich unterm Strich aber um Wer­be­maß­nah­men han­delt, dürf­te wohl ein Groß­teil der Anbie­ter ent­spre­chen­de Optio­nen nutzen.

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