Smartphones

Apple: Aus für iPho­ne 7 und iPho­ne 8 in Deutschland?

Apple will im Streit mit Qualcomm kein Risiko eingehen und hat vorerst zwei seiner Modelle aus den deutschen Apple-Stores verbannt.

Nächs­te Run­de im Kampf der Gigan­ten: Im Gerichts­streit zwi­schen Apple und Qual­comm urteilt das Land­ge­richt Mün­chen gegen Apple. Als Vor­sichts­maß­nah­me nimmt das Unter­neh­men aus Cup­er­ti­no sei­ne Model­le iPho­ne 7 und iPho­ne 8 aus den Apple-Stores.

Der schon län­ger schwe­len­de Patent­streit zwi­schen Apple und Chip­her­stel­ler Qual­comm zieht in Deutsch­land immer grö­ße­re Krei­se. Nach­dem das Land­ge­richt Mün­chen am 20. Dezem­ber die Ver­let­zung eines Qual­comm-Patents durch Apple fest­ge­stellt hat, kann der Halb­lei­ter­her­stel­ler nun das Urteil gegen eine Sicher­heits­leis­tung von jeweils 668,4 Mil­lio­nen Euro für zwei Ver­fah­ren vor­läu­fig voll­stre­cken. Als Reak­ti­on hat Apple laut sili­con­re­pu­blic zwei sei­ner Model­le bis auf Wei­te­res aus sei­nen Apple-Stores genom­men: das iPho­ne 7 und das iPho­ne 8.

Stores nein, online ja

Der Ver­kaufs­stopp gilt für 15 Apple-Stores in Deutsch­land. Wer sich für eins der Model­le inter­es­siert, wird aller­dings im Inter­net fün­dig: Die Gerä­te sind wei­ter­hin in Online-Shops ver­füg­bar. Apple soll die Model­le zunächst als Vor­sichts­maß­nah­me aus dem Ver­kauf genom­men haben.

Das Urteil betrifft aller­dings sämt­li­che Model­le vom iPho­ne 7 bis zum iPho­ne X. Ob in Kür­ze Ver­kaufs­stopps auch für ande­re Model­le zu erwar­ten sind, ist bis­lang nicht bekannt.

Apple will in Beru­fung gehen

Klar sein soll indes, dass Apple in Beru­fung geht. Dies dürf­te umso mehr gel­ten, da Qual­comm bereits im Vor­feld des Urteils ange­kün­digt hat, ein etwa­iges Kauf­ver­bot schnell umset­zen zu wol­len. Ob das Unter­neh­men trotz der inzwi­schen bekannt gewor­de­nen ekla­tan­ten Sicher­heits­leis­tung die­sen Weg gehen wird, bleibt der­zeit offen.

Der Streit in Deutsch­land betrifft unter ande­rem eine Tech­nik zur Rege­lung des Ener­gie­ver­brauchs. Die­se sieht Qual­comm als essen­zi­el­les Patent, das nicht durch eine Soft­ware-Ände­rung zu umge­hen sei. Für die in Deutsch­land ver­kauf­ten iPho­nes stellt inzwi­schen die US-Fir­ma Qor­vo das ent­spre­chen­de Bau­teil her. Sie argu­men­tiert, eine eige­ne Lösung zu ver­wen­den, die das frag­li­che Patent nicht verletze.

To be continued

Auch Apple hat im letz­ten Jahr Qual­comm ver­klagt, weil das Unter­neh­men angeb­lich aus App­les haus­ei­ge­nen Ent­wick­lun­gen Kapi­tal schla­ge. Zuletzt gab es zudem gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen auf dem chi­ne­si­schen Markt. Fest steht: Mit der aktu­el­len Ent­wick­lung in Deutsch­land dürf­te der Streit zwi­schen den bei­den US-Unter­neh­men noch längst nicht vor­bei sein.

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