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Elek­tro­ge­rä­te ent­sor­gen: So wirst du Elek­tro­schrott rich­tig los

Ist die alte Technik kaputt oder einfach nicht mehr auf Höhe der Zeit, kannst du sie mit diesen Tipps entsorgen.

Wie man Elek­tro­schrott am bes­ten ent­sorgt, ist in Deutsch­land nicht so ein­fach, wie das Recy­cling von Plas­tik oder Papier im Haus­müll. Da darf der Elek­tro­schrott näm­lich auf kei­nen Fall rein. Ein sol­ches Gerät ent­hält näm­lich vie­le poten­zi­ell gefähr­li­che Stof­fe, wie Blei, Arsen, Kup­fer oder ande­re Nano­par­ti­kel. Die sind gif­tig für Umwelt und Pflan­zen und kön­nen das Grund­was­ser und somit auch das Trink­was­ser verseuchen.

Rück­ga­be im Handel

Mitt­ler­wei­le ist die Rück­nah­me vom Händ­ler eine Pflicht. Im sta­tio­nä­ren Han­del muss jedes Geschäft, das auf einer Flä­che von mehr als 400 Qua­drat­me­tern Elek­tro­ge­rä­te ver­kauft die­se auch zurück­neh­men. Und auch Lebens­mit­tel­händ­ler und der Super­markt oder Dis­coun­ter, die zeit­wei­se Elek­tro­ge­rä­te ver­kau­fen und eine Ver­kaufs­flä­che über 800 Qua­drat­me­tern haben, müs­sen seit dem 1. Juli 2022 Elek­tro­ge­rä­te zurücknehmen.

Gera­de bei­spiels­wei­se gro­ße Elek­tro­ge­rä­te pas­sen ja auch gar nicht in den Haus­müll. Wenn du ein Elek­tro­ge­rät besitzt, das den Geist auf­ge­ge­ben hat, dann kannst du dich also bei dei­nem Fach­han­del schlau machen. Vie­le Händ­ler bie­ten den Tausch von Elek­tro­schrott gegen den Kauf von Neu­wa­re an. Wenn du also ein ent­spre­chen­des Gerät kaufst, muss dein altes Gerät dann auch kos­ten­los zurück­ge­nom­men wer­den. Kühl­schrank, Wasch­ma­schi­ne oder Fern­se­her musst du dann auch nicht selbst schlep­pen und recy­celn, son­dern kannst im bes­ten Fall ein­fach bei Lie­fe­rung dei­nes neu­en Geräts eine kos­ten­lo­se Abho­lung organisieren.

Klei­ne­re Gerä­te kannst du aber auch im Geschäft kos­ten­los zurück­ge­ben. Dabei zählt die Kan­ten­län­ge: Elek­tro­ge­rä­te bis 25 Zen­ti­me­ter kannst du jeder­zeit bedin­gungs­los dort ent­sor­gen, auch wenn du kein neu­es Elek­tro­ge­rät kaufst. Bei­spiels­wei­se also elek­tri­sche Zahn­bürs­ten, Smart­phones, Rasie­rer, Lithi­um-Ionen-Akkus oder LED-Lam­pen. Ein­zi­ger Haken: du darfst maxi­mal drei gebrauch­te Gerä­te des glei­chen Typs dort recyceln.

Online-Händ­ler

Die Rück­nah­me­pflicht besteht laut dem Elek­tro­ge­setz auch für jeden Online-Händ­ler. Auch hier muss jeder Online-Han­del, der eine Ver­sand- oder Lager­flä­che mit mehr als 400 Qua­drat­me­tern hat, die Gerä­te kos­ten­los zurück­neh­men. Bei allen Elek­tro­ge­rä­ten gilt das glei­che, wie beim sta­tio­nä­ren Han­del. Die Kan­ten­län­ge ist ent­schei­dend. Unter 25 Zen­ti­me­ter sind drei Gegen­stän­de vom glei­chen Typ erlaubt. Hier funk­tio­niert das Gan­ze über Sam­mel­stel­len in Kun­den­nä­he. Bei einem Gerät mit über 25 Zen­ti­me­tern kannst du auch beim Händ­ler eine kos­ten­lo­se Abnah­me mit Abho­lung bei einem Neu­kauf eines ähn­li­chen Geräts beauftragen.

War­um ist fach­ge­rech­tes Recy­cling von Elek­tro­ge­rä­ten wichtig?

Vie­le Elek­tro­ge­rä­te heu­te ent­hal­ten wert­vol­le Roh­stof­fe oder sel­te­ne Erden. Lithi­um, Kup­fer, Zinn oder Blei wer­den zum Bei­spiel in den Her­kunfts­län­dern oft unter schwie­ri­gen Bedin­gun­gen abge­baut. Das geht auf Kos­ten der Umwelt und der Men­schen, die dort leben. Des­halb ist es beson­ders wich­tig, dass die­ser Elek­tro­schrott mit die­sen Stof­fen fach­ge­recht ent­sorgt und recy­celt wird. Bevor du dein Gerät ent­sorgst, kannst du als Verbraucher*in bei­spiels­wei­se auch zuerst ein­mal abche­cken, ob du viel­leicht mit einer Repa­ra­tur noch etwas ret­ten kannst, bevor du es in Rich­tung Abfall beför­derst. Wenn nichts mehr zu ret­ten ist, dann bring es zum Wert­stoff­hof oder lass es vom Sperr­müll oder einem Händ­ler dei­nes Ver­trau­ens zum kor­rek­ten Recy­cling abholen.

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Kom­mu­na­le Sammelstellen

Alles, was gebrauch­te E‑Geräte angeht, kannst du auch zu den soge­nann­ten kom­mu­na­len Sam­mel­stel­len brin­gen. Das ist bei­spiels­wei­se dein loka­ler Recy­cling­hof der einen extra Con­tai­ner für dein Elek­tro­alt­ge­rät hat. Da kannst du meist jeg­li­che gro­ßen und klei­ne­ren Gerä­te kos­ten­los abge­ben. Bedin­gung für die fach­ge­rech­te Ent­sor­gung vom E‑Schrott ist hier­bei nur die Abga­be in haus­halts­üb­li­chen Men­gen. Hier kannst du alles hin­brin­gen: wie klei­ne Elek­tro­ge­rä­te, wie dein altes Smart­phone oder Hifi-Anla­gen über mitt­le­re Elek­tro­nik-Alt­ge­rä­te, wie Mikro­wel­len oder Fern­se­her, bis hin zu dei­nem gro­ßen Gerät, wie Wasch­ma­schi­ne oder Kühl­schrank. Die Fach­leu­te vor Ort küm­mern sich dann um das kor­rek­te Recy­cling oder die Entsorgung.

In man­chen Städ­ten gibt es auch spe­zi­el­le öffent­li­che Sam­mel­con­tai­ner, in denen man klei­ne Elek­tro-Alt­ge­rä­te ent­sor­gen darf. Sie befin­den sich oft­mals in der Nähe von ande­ren Sam­mel­con­tai­nern für Abfall wie Glas oder Pap­pe. Hier gilt auch die haus­halts­üb­li­che Men­gen-Rege­lung. Auch die kom­mu­na­len Schad­stoff­mo­bi­le sind Annah­me­stel­len für Elek­tro­schrott. Sie sind zu bestimm­ten Ter­mi­nen an bestimm­ten Stel­len unter­wegs und neh­men neben Schad­stof­fen, wie Che­mi­ka­li­en, Lacken oder brenn­ba­ren Abfäl­len auch Elek­tro­ge­rä­te an. Dabei lohnt es sich aber vor­her ein­mal die Bestim­mun­gen bezüg­lich der Grö­ße zu erfragen.

Wem der Weg zum Wert­stoff­hof oder Recy­cling­hof zu weit ist, der kann, wie für Möbel auch, eine Sperr­müll-Samm­lung der städ­ti­schen Ent­sor­gung beauf­tra­gen. Die­se bie­ten dann eine Abho­lung direkt vor der Haus­tür an. Hier wird alles an Elek­tro­alt­ge­rä­ten abge­holt, das zu den typi­schen Groß­ge­rä­ten gehört. Also bei­spiels­wei­se Küchen­zu­be­hör, wie Öfen, Her­de, Kühl­schrän­ke, Gefrier­tru­hen oder Geschirr­spül­ma­schi­nen oder aber auch Wasch­ma­schi­nen, Trock­ner oder auch grö­ße­re Fern­se­her. Klein­ge­rä­te wer­den hier meis­tens nicht extra abge­holt. Zudem muss man für die Ent­sor­gung vom Sperr­müll in den meis­ten Fäl­len eine Gebühr zahlen.

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