Berichterstattung zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten
Im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden erstmals Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte innerhalb der Lieferkette und dem eigenen Geschäftsbereich als unternehmerische Verantwortung verankert
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz LkSG) gilt seit Januar 2023 branchenunabhängig für alle Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Arbeitnehmer*innen. Das verpflichtet auch OTTO dazu, Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen entlang der Lieferketten und im eigenen Geschäftsbereich zu verhindern oder zumindest zu minimieren.
Aus dem Gesetz ergeben sich für Unternehmen Sorgfaltspflichten, wie zum Beispiel die Durchführung einer Risikoanalyse, das Veröffentlichen einer Grundsatzerklärung zu Menschenrechten sowie die Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen.
Darüber hinaus müssen Unternehmen inklusive Beschwerdeverfahren einrichten, die es sowohl internen als auch externen Betroffenen ermöglichen, Hinweise abzugeben. Bei OTTO nutzen wir in diesem Zusammenhang unter anderem das Hinweisgebersystem SpeakUp der Otto Group, welches es Hinweisgebern ermöglicht, sicher, digital und anonym Beschwerden zu übermitteln. Die Verfahrensordnung zu unseren Beschwerdeverfahren ist am Ende dieses Artikels abrufbar.
Den letzten Baustein des LkSG bildet die Dokumentation und Berichterstattung. Immer Ende Juni - vier Monate nach unserem Geschäftsjahresende - werden wir an dieser Stelle unserer Berichtspflicht nachkommen und unseren Bericht für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren kostenfrei öffentlich zugänglich machen.