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Gewährleistung und Garantie für OTTO-Artikel erklärt
Kundenfokus

Gewährleistung und Garantie für OTTO-Artikel erklärt

Verbraucherrechte und Rechte bei OTTO im Überblick

Auch bei neuen oder kaum benutzten Produkten kommt es manchmal vor, dass sie durch Material- oder Herstellungsfehler einen Mangel aufweisen. Damit in solchen Fällen schnell Abhilfe geschaffen werden kann, bietet OTTO Gewährleistung und Garantie zum Schutz der Käufer*innen.

Gewährleistung und Garantie – wo ist der Unterschied?

Häufig werden Gewährleistung und Garantie verwechselt oder es ist unklar, welches Käuferrecht wann in Kraft tritt. Grundsätzlich regeln beide den Schutz von Verbraucher*innen, wenn bei gekauften Produkten Mängel bestehen. Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, das den Verbraucher*innen automatisch zusteht. Sie garantiert, dass das Produkt zum Kaufzeitpunkt frei von Mängeln ist und für einen bestimmten Zeitraum – in Deutschland sind es meist zwei Jahre – funktionieren sollte. Tritt ein Mangel innerhalb dieser Gewährleistungsfrist auf, haben Verbraucher*innen das Recht, den Verkäufer zu informieren und eine kostenlose Reparatur, Ersatzlieferung oder Rückerstattung des Kaufpreises zu verlangen.

Im Gegensatz zur Gewährleistung handelt es sich bei der Garantie um eine zusätzliche freiwillige Leistung eines Herstellers oder Verkäufers. Sie ersetzt die gesetzliche Gewährleistung nicht, sondern kann Verbraucher*innen weitere Rechte und Leistungen zusprechen. Die Laufzeit und Bedingungen einer Garantie können dabei sehr unterschiedlich sein. So werden darin mitunter Reparaturen, der Austausch des Produkts oder andere spezifische Leistungen geregelt.

Was umfassen bei OTTO Gewährleistung und Garantie?

Selbstverständlich gilt auch bei OTTO die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Erhalt der Ware. Für alle Mängel, die während dieser Frist an den Artikeln auftreten, gelten die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung. Das bedeutet, dass entweder eine Mangelbeseitigung durch eine Reparatur oder eine Neulieferung des Produkts erfolgt. Sind bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt, können auch weitergehende Ansprüche im Rahmen der Gewährleistung geltend gemacht werden.

Kommt es innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung zu einer Reklamation, kann diese jederzeit beim OTTO-Kundenservice gemeldet werden. Dieser berät Kund*innen und leitet die notwendigen Schritte ein, um Mängel möglichst schnell zu beheben. Sind Technik-Artikel von einer Reklamation betroffen, kann die Reparatur nur direkt vom Hersteller vorgenommen werden. Deshalb empfiehlt OTTO, sich in diesem Fall gleich direkt mit dem Kundendienst des Herstellers in Verbindung zu setzen. Die Kundendienst-Adressen sind in den Artikelunterlagen zu finden. So können Mängel meist noch schneller beseitigt werden.

Die OTTO Langzeitgarantie

Neben der gesetzlichen Gewährleistung bietet OTTO für viele Artikel aus den Sortimenten Technik, Möbel und Heimtextilien gegen Aufpreis eine zusätzliche Garantie – die OTTO Langzeitgarantie. Kund*innen können diese beim Kauf ausgewählter Artikel einfach beim Checkout dem Warenkorb hinzufügen.

Die OTTO Langzeitgarantie gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und lässt diese unberührt. Verbraucher*innen sollten die Garantieunterlagen generell immer sorgfältig aufbewahren, um eventuelle Ansprüche geltend zu machen.

OTTO hat für die Langzeitgarantie je Sortiment gesonderte Telefonnummern eingerichtet. Hier können Kund*innen einen Garantiefall melden und erhalten eine Auftragsnummer für weitere Infos oder Fragen zum eingereichten Garantiefall.

Gewährleistung und OTTO Langzeitgarantie – Hier gibt es schnelle Hilfe

Gesetzliche Gewährleistung

Technik- und Nicht-Technik-Artikel
E-Mail: service@otto.de
Telefon: 040 - 3603 3603


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OTTO Langzeitgarantie

Matratzen und Lattenroste:
E-Mail: service@otto.de
Telefon: 040 - 3603 3096


Möbel:
E-Mail: service@otto.de
Telefon: 040 - 3603 309


Elektrohaushaltsgeräte, Multimedia, Computer
E-Mail: service@otto.de
Telefon: 040 - 3603 3095

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