O-TON #150: Wer hilft bei Diskriminierung im Job?
Melanie Bolleininger & Juliane Herbst über die AGG-Beschwerdekommision
Seit 2006 regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – den Umgang mit Diskriminierung. Aufgabe des Gesetzes ist es, jegliche Art von Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Rasse, der Religion, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Bei OTTO kümmert sich eine eigene AGG-Kommission darum, das AGG umzusetzen und eventuellen Beschwerden nachzugehen. Dazu zählen interne Beschwerden ebenso wie Vorfälle mit externen Dienstleistern, etwa Lieferanten.
Gebildet wird die AGG-Kommission bei OTTO aus Arbeitgebervertreter*innen sowie Betriebsratsmitgliedern, darunter Melanie Bolleiniger und Juliane Herbst. Wie viele Beschwerden es letztes Jahr gab, was Betroffene gegen Diskriminierung im Job tun können und welche Konsequenzen drohen, das verraten Juliane und Melanie:
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