Plattformartikelbewerbung

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Rechtliche Bedingungen

Auf dem OTTO-Marktplatz ist es möglich, dass ein und dasselbe Produkt mehrfach angeboten wird, z.B. von verschiedenen Verkäufern, oder Angebote, die sich in Preis und Lieferzeit unterscheiden. Bei Inseraten muss der Verkäufer des jeweiligen Produkts angegeben werden. Handelt es sich bei der Anzeige nicht um ein bestimmtes Produkt, sondern z.B. um ein ganzes Produktsortiment, muss deutlich gemacht werden, dass die Anzeige Angebote von mehreren Verkäufern enthält.