Die an der Seitenwänden des montierten Reifens abgebildeten Zahlen und Buchstaben, wie z.B. 215/55 R18 95H stehen für: Breite Autoreifen/Querschnittsverhältnis Reifenbauart Durchmesser Felge Tragfähigkeitsindex Geschwindigkeitsindex. Alternativ ist die zulässige Reifengröße auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter den Punkten 15.1 bis 15.3 aufgeführt. Im alten Fahrzeugschein sind die Angaben in den Feldern 20 bis 23 zu finden. Bei Neufahrzeugen aus dem EU-Ausland stehen die zulässigen Rad- und Reifengrößen im CoC-Papier (Certificate of Conformity). Werden Reifen unzulässiger Größen montiert, erlischt sowohl die Betriebserlaubnis als auch Versicherungsschutz.