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KLARSTEIN
Nass-Trocken-Sauger IVC-30 Nass-/Trockensauger
1400 W, Trocken Nasssauger Industriestaubsauger beutellos Saugwischer Sauger

1/8
Maße (Breite x Höhe x Tiefe): 35 cm x 66 cm x 35 cm
Fast ausverkauft
lieferbar - in 5-6 Werktagen bei dir
  • 0,00 € Details
    Nicht zusammen mit der 24-Stunden- oder Wunschtermin-Lieferung möglich.
120,99 €
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Verkäufer: Berlin Brands Group
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Artikelbeschreibung

Artikel-Nr. S062C0WA
  • leistungsstarker Nass-/Trockensauger mit 1800W
  • Doppelradmotor für größere Saugleistung
  • geringes Eigengewicht - dadurch gut für Einzelpersonen zu transportieren
  • Low weight - thus easy to transport

Der IVC-30 von Klarstein, geht mit viel Power und einem saugstarken Doppelradmotor an die Arbeit.

Durch seinen Schukostecker ist dieser Industriesauger annähernd überall einsetzbar wo eine Steckdose vorhanden ist, wobei das 8m lange Stromkabel diesem Nass-/Trockensauger dann mit ungeahnt großer Distanz zum Einsatz verhilft.

Klarstein spendierte diesem Sauger dabei einen großen 30 Liter Edelstahlbehälter, der mechanisch stabil, resistent gegen Korrosion und Schmutzablagerungen ist.

Durch sein geringes Gewicht sowie die frei beweglichen Räder ist der Klarstein IVC-30 Industrie- Nass-/Trockensauger auch für Einzelpersonen leicht zu handhaben.


Lieferumfang:
  • 1 x Gerät mit Sockel
  • 1 x Hepa Filter
  • 1 x Saugschlauch
  • 1 x Saugrohr
  • 1 x Bodendüse
  • 1 x Polsterbürste
  • 1 x Pinselbürste
  • deutschsprachige Bedienungsanleitung (weitere Sprachen u.a. Englisch)

Abmessungen:
  • Maße: ca. 35 x 66 x 35 cm (BxHxT)
  • Saugrohr: 50-80 cm
  • Saugschlauch: 1,5 m
  • Verlängerungskabel: 8 m
  • Behälter: 30 l
  • Gewicht: ca. 6,6 kg

Artikelnummer:
10007543

Details

Technische Daten
Leistung1400 W
Spannung230 V
Mitgeliefertes Zubehör1 x Hepa Filter, 1 x Saugschlauch, 1 x Saugrohr, 1 x Bodendüse, 1 x Polsterbürste, 1 x Pinselbürste
WEEE-Reg.-Nr. DE46906833
Farbe & Material
FarbeGelb
Maße & Gewicht
Höhe66 cm
Breite35 cm
Tiefe35 cm
Gewicht6.6 kg
Handhabung & Komfort
Wassertankkapazität30 l
Reinigung & Pflege
FiltersystemHepa Filter

Wichtige Informationen

  • Batterien und Akkus umweltgerecht entsorgen

    Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Ressourcen und Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.

    Auf schadstoffhaltigen Batterien findest du die chemischen Symbole Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei. Batterien sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:

    Batterien nicht in den Hausmüll

    Haushalts-Batterien und -Akkus können in jedem OTTO-Shop abgegeben werden. Zudem können Batterien und Akkus überall, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos wieder zurückgegeben werden – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ. Bitte klebe bei Hochleistungs-Batterien (z.B. Handy- und Laptop-Akkus) vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
    Defekte Batterien gibst du bitte bei der Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff-/ Recyclinghofes ab.

    Elektro-Altgeräte umweltgerecht entsorgen

    Elektrogeräte sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:

    Elektro-Altgeräte umweltgerecht entsorgen

    Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben. Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Darüber hinaus findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter: www.take-e-back.de Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm werden dort - unabhängig von der Anzahl deiner Altgeräte - kostenlos angenommen.

    Voraussetzung für die Annahme von Geräten mit einer Kantenlänge größer 25 cm bei den Sammelstellen von take-e-back ist, dass du ein Neugerät bei uns erworben hast und dieses auch durch Vorlage eines entsprechenden Kaufbeleges nachweisen kannst.

    Übrigens: Falls du unter www.take-e-back.de keine Sammelstelle in deiner Nähe findest, hilft unsere Kundenberatung dir gerne weiter.

    Hilfe & Kontakt

    Kostenlose Abholung von Altgeräten

    Wird dir ein Neugerät der Kategorien 1 (Wärmeüberträger: z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Klimageräte), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte mit einer Bildschirm-Oberfläche von mehr als 100 cm²: z.B. Fernsehgeräte, Laptops, Tablets) oder 4 (Großgeräte bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt: z.B. Waschmaschinen, Spülmaschinen, Pedelecs) gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz an den privaten Haushalt geliefert, hast du gesetzlich die Möglichkeit ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich abholen zu lassen. Du wirst daher direkt im Bestellprozess nach deiner Absicht gefragt, ob du bei Auslieferung des neuen Geräts, ein Altgerät zurückgeben möchtest.

    Sollte dieser Service während des Bestellprozesses nicht angeboten werden, handelt es sich bei dem Neugerät entweder um kein Gerät der oben genannten Kategorien oder die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Altgeräterücknahme sind aus anderen Gründen nicht anwendbar. Du kannst in diesem Fall selbstverständlich die anderen oben erwähnten Entsorgungsmöglichkeiten nutzen.

    Warum müssen Elektro-Altgeräte bei einer Sammelstelle abgegeben werden?

    Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Die Sammelstellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Im Idealfall lassen sich alte Produkte aufarbeiten. Ist die Wiederverwendung nicht möglich werden die Altgeräte entsprechend behandelt. Schadstoffe werden aus den Geräten entfernt und wertvolle Ressourcen der Verwertung zugeführt. Dadurch werden die Umwelt und die knapper werdenden Ressourcen geschont.

    Hinweis zur Abfallvermeidung

    Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder.

    Batterien und Leuchtmittel bitte entfernen

    Alt-Batterien und Alt-Akkus, die nicht vom Elektro-Altgerät umschlossen sind, entfernst du bitte vor der Abgabe aus den Geräten. Bitte entsorge sie dann wie oben beschrieben. Lampen/Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, entfernst du bitte ebenfalls vor der Abgabe von Elektro-Altgeräten. Bitte entsorge beides dann getrennt wie unten beschrieben.

    Flüssige Betriebsstoffe entfernen

    Bitte beachte, dass eine Rücksendung/Mitnahme von benzinbetriebenen Artikeln nur nach vollständiger Entleerung des Tanks möglich ist.

    Datenlöschen nicht vergessen

    Bitte beachte: Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.

    Leuchtmittel, Lampen und Leuchten umweltgerecht entsorgen

    Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und LED) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, sie an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Du kannst beim lokalen Wertstoff-/Recyclinghof Lampen/Leuchtmittel und Leuchten kostenlos abgegeben.
    Außerdem findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter: www.take-e-back.de
    Leuchtmittel, Leuchten und Lampen werden dort kostenlos angenommen

    Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Bei beschädigten Lampen vermeide Hautkontakt! Sammle die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacke die Reste für den Transport zum Wertstoff-/Recyclinghof oder Schadstoffmobil luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Lüfte das Zimmer für ca. 30 Minuten. Bitte sauge die Bruchstücke nicht mit dem Staubsauger auf.

    Glühlampen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll gegeben werden. Wenn du dir nicht sicher bist, um welchen Lampentyp es sich handelt, gib diese bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.

    Entsorgungshinweis
  • Verantwortliche Person für die EU

    Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur:

    Chal-Tec GmbH

    Wallstraße 16 10179 Berlin Germany

    30408173509

    info@klarstein.de

    Du findest den für das Produkt verantwortlichen Wirtschaftsakteur auch auf dem jeweiligen Produkt bzw. der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage.

    Details zur Produktsicherheit

Kundenbewertungen

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Wir setzen auf den Verifizierten Kauf:
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So gut wie alles fehlt!! Keine Neuware!!!

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Verifizierter Kauf
Wollen Sie mich eigentlich auf den Arm nehmen ??? bei Otto. Erst bestell ich einen Staubsauger, der Anfang des Jahres kommt und überhaupt nichts taugt. Der Dritthändler antwortet seit Monaten nicht und Ott verweist dreist auf den Dritthändler, obwohl Otto hier genauso schadensersatzpflichtig ist, da es als Plattform dient und auch die Vorkassezahlung über Otto Payments kassiert hat (ob es eine Tochtergesellschaft ist oder nicht, spielt bei Haftungen selten eine Rolle, wenn man beweisen kann, dass es ein und dieselbe Geschäftsleitung hat, dem gleichen wirtschaftlichen Zweck dient, somit eine "Betriebsheit" ("wirtschaftliche Einheit") darstellt: bis heute sitze ich auf diesen Kosten, obwohl der Staubsauger im Keller steht. Dann bestell ich vor über einem Monat bei Otto erneut einen Staubsauger (dieses Mal mit vier Rollen beim Händler "Lionelo Zeegma Overmax Store" (keine Empfehlung an diesen Händler!!!): alle Aufsätze fehlen: die vier Rollen fehlen! Der Staubsauger hat zwei sichtbare Dellen und kam NICHT originalverpackt, eigentlich kaum verpackt: nicht mal Styropor war in dem Paket, einfach schlampig reingeworfen: wer kontrolliert im Lager den Warenausgang eigentlich??? bzw. wird überhaupt noch kontrolliert. Dann schreibe ich dem Verkäufer Lionelo Zeegma mehrfach: keine Antwort!! So auch, wenn man dem Kundenservice von Otto eine Mail schreibt, die sich genauso kümmern müssen, auch wenn diese gerne auf ihre Drittverkäufer verweisen (das zieht rechtlich nicht: als Onlineshop haften Sie genauso und sind Vertragspartner geworden. Sie vermitteln nicht einfach nur, sondern kassieren auch Gelder & Provisionen und die Banküberweisungen gehen an Sie! Auf so eine offenkundige Art "outsorcen" um sich jeglicher Verantwortung zu drücken, funktioniert nicht, insbesondere bei Verbrauchern, die gesetzlich/gerichtlich meist gut geschützt werden (was mit Blick auf all diese mittlerweile verschachtelten und teils dubiosen Maschen auch erforderlich ist). Nun bin ich seit Wochen dringend auf einen Staubsauger wieder angewiesen, da ich den von Lionelo Zeegma nicht benutzen will, ehe mir nicht die Aufsätze oder ein Neugerät geschickt wurde, als ich keine Antwort erhielt, bestellte ich den Industriestaubsauger von Klarstein (den größeren von beiden für immerhin 195,00 Euro!)= ich bin mittlerweile entsetzt!!! Habe ich momentan eine Pechsträhne (insbesondere mit Staubsaugern?) oder ist das mittlerweile "normal", dass man teure elektrische Ware, in Kartons reinklatscht, ohne Zubehör, Aufsatz und Anleitungen??? Auch hier, ist kein einziger Aufsatz vorhanden! womit man noch durch Bilder von mehreren verschienen Aufsätzen dreist Werbung im Internet macht. Gott sei Dank hat er aber Rollen: die waren schon festgeschraubt! Ob dies auf eine bereits ausgepackte, montierte und zurückgeschickte Ware hindeutet, ist mir nicht klar, da jede Montageanleitung/Gebrauchsanleitung im Karton fehlt! Katastrophe! Da man auch so nicht saugen kann. Es ist nur ein sehr kurzer Schlauch am Sauger und eine kleine lose Stange: die zusammengesteckt, sehen ganz und gar nicht danach aus, als könnte man so saugen! Was man außerdem nicht versteht: im BGB steht klar, dass der Verkäufer bei Mängeln eine Nachbesserungs- Nachlieferungspflicht hat.. Wenn ein Käufer dies (ohne zurückzutreten) auch verlangt, wieso kann man nicht die fehlenden Teile oder die Ware noch einmal neu schicken, statt wie es bei Otto oft der Fall ist, dem Kunden zu raten, die Ware neu zu bestellen und die alte zu retounieren???! Ist doch völliger Quatsch und auch nicht weniger Arbeit & Kosten: zumal manche Artikel bis dahin auch ausverkauft oder wieder aus dem Angebot genommen teurer sein können! Wieso wird dem Kunden die Rückgabe auferlegt? Wenn Klarstein sich hier genauso verhalten sollte, und die fehlenden Teile oder die Ware noch mal (neu und vollständig) schicken sollte, werde ich nun rechtliche Schritte gegen Otto einleiten. ES REICHT JETZT!! Denn das war nur die Schilderung des Kauf-Bereichs "Staubsauger"!

Peter

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Verifizierter Kauf
Ich musste erst durch einen Wasserschaden in unsern Keller klug werden. Da hätten wir den Nass-Trocken Sauber gut gebrauchen können. Das Gerät hat eine gut Saugkraft ausreichend Zubehör und ist vielseitig einsetzbar ob im Keller, Garage oder Werkstatt ich möchte in nicht missen, meine kleinen Helfe!

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