Seit dem 01.01.2021 in Frankreich für Fahrzeuge über 3,5 t Pflicht. Alles, was über dieser Gewichtsgrenze liegt, hat ab sofort den Tote-Winkel-Aufkleber an 3 vorgegebenen Stellen am Fahrzeug anzubringen. Hierbei unterscheidet das Gesetz nicht zwischen in- und ausländischen Fahrzeugen. Es geht um den Schutz von Radfahrern und Fußgängern im toten Winkel
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Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen zu Kontur- und Warnmarkierungen an Fahrzeugen
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