Wäsche-Weiss 50 g
Wäsche-Weiss lässt Ihre Textilien dank Multi-Aktiv-Formel wieder in leuchtendem Weiß strahlen. Grauschleier und Gilb werden durch die Tiefenwirkung des Aktivsauerstoffs und dem Weißkraftverstärker zuverlässig entfernt. Ihre Wäsche strahlt wieder in brillantem Weiß und wird hygienisch rein. Der Waschmittelzusatz ist für fast alle Faserarten, außer Seide und Wolle geeignet.
Das Wasch-Aktiv-Weiss wirkt schon bei niedriger Waschtemperatur ab 20° C in der Waschmaschine oder der Handwäsche. Den kompletten Portionsbeutel kann gemeinsam mit dem Waschmittel zum Hauptwaschgang gegeben werden. Wenn Sie sich für eine Handwäsche entscheiden, sollte das Pulver vorher in 7 Litern warmen Wasser aufgelöst werden. Die Stoffe mindestens für eine Stunde darin einweichen und anschließend wie gewohnt waschen.
- Für alle Temperaturen
- Auch für Feinwäsche geeignet
- Beseitigt Grauschleier und Gilb
- Multi-Aktiv-Formel für extreme Weißkraft
- Ideal für Hand- und Maschinenwäsche
Hinweis:
Vergilbungen und Grauschleier entstehen mit der Zeit von alleine, z.B. durch häufiges Waschen. Wäsche-Weiss entfernt Grauschleier und Vergilbungen und optische Aufheller sorgen zusätzlich für ein strahlendes Weiß. Zum Entfernen von Verfärbungen ist das Produkt nicht geeignet.
Gefahrenpiktogramm
Signalwort
Achtung
H319-Verursacht schwere Augenreizung. P101-Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264-Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280-Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313-Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006 (< 0,1 %). Das Gemisch enthält keinen Stoff mit endokrinschädlichen Eigenschaften (< 0,1 %).