Das Spielhaus, erworben hier bei Otto, zeigt bereits innerhalb der Gewährleistungszeit Mängel auf. Trotz Beweislast auf Seiten des Verkäufers innerhalb der ersten zwölf Monate wird eine Reklamation aufgrund von "Garantiebedingungen" (die mit der Gewährleistung nichts zu tun haben...) seitens des Otto-Kundenservice abgewiesen. Eine Inaugenscheinnahme hat seitens Otto niemals stattgefunden. Daher rate ich vom Kauf ab! Um die Gewährleistungsansprüche zu bekommen, muss man bei Otto allen Ernstes erst mit dem Anwalt kommen. Wer dazu im Zweifelsfall keine Lust hat: Finger weg!
von einem Kunden aus Syke am 12.02.2023
Verkäufer: OTTO