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CLEANPRINCE
Fugenversiegler Fugenfestiger, Fugen- und Pflasterversiegelung

Ausführung: 5 l
lieferbar - in 2-3 Werktagen bei dir
35,90 €
7,18 €/1 l
Oder 3,28 € mtl. in 12 Raten
100 Tage Zahlpause für 1,26
Verkäufer: cleanprince
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Kauf auf Rechnung und Raten
30 Tage kostenlose Rücksendung
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Artikelbeschreibung

Artikel-Nr. S0U8A01CLMK
  • verhindert Auskehren und Ausspülen der Fugen
  • hemmt Unkrautwuchs
  • verfestigt wasserdurchlässig Sandfugen
  • gebrauchsfertige Flüssigkeit die anschließend aushärtet
  • härtet Fugenmaterial durch aufgießen
Produktbeschreibung: CleanPrince Fugen- und Pflasterversiegelung ist eine gebrauchsfertige Kunststoffdispersion zur Sicherung von Fugensand in Steinpflasterungen. Wirkt als Oberflächenversiegelung, ist frost- und witterungsbeständig. Benutzungshinweise: Zur Oberflächenversiegelung und Verfestigung von Sandfugen in Natursteinpflaster, Betonpflaster, Platten- und Klinkerbelägen. Einsetzbar im Fußgängerbereich wie Gartenwege, Terrassen und Hauseingangsbereiche. Zum Verfugen empfiehlt sich optimal ein Quarzsand mit der Körnung 0,3 bis 0,8 mm. Die Steinoberfläche sollte sauber und trocken sein und die Verarbeitungstemperatur zwischen 10 °C und 25 °C liegen. Das Mittel ist vor Gebrauch gut zu schütteln oder aufzurühren. Die Versiegelung unverdünnt auf die gefüllten Fugen aufgießen. Pfützenbildung vermeiden und überflüssiges Material mit einem Schieber verteilen oder einem Tuch aufnehmen. Die bearbeitete Fläche muss 24 Stunden vor Regen geschützt werden und sollte erst nach 4 bis 6 Tagen voll belastet werden. Arbeitsgeräte nach der Anwendung mit reichlich Wasser abspülen um ein Verkleben zu verhindern. Tipp: Die schnellste Verarbeitung erfolgt durch begießen der kompletten Platten und Fugen. Anschließend mit einem Abzieher alles in die Fugen verteilen und keine Pfützen zurücklassen. Ein ggfs. leichter Glanz auf den Platten verschwindet nach 1-3 Monaten. Achten Sie darauf, dass die Steinoberflächen absolut sauber sind, um keinen Schmutz zu binden. Die Fugen müssen vollständig durchtränkt sein um die gewünschte Festigkeit zu erhalten. Geben auch Sie dem Unkraut auf Ihrer Terrasse keine Chance mehr und entspannen Sie sich lieber in der Sonne! Sicherheitshinweise: Der Einsatz dieses Premiumproduktes kann zu einer leichten Glanzbildung der Oberfläche führen, die allerdings durch die Witterung nach 2-3 Monaten wieder verschwindet. Wir empfehlen deshalb eine Probefläche anzulegen. Dieses Produkt ist grundsätzlich vor der Anwendung an verdeckter Stelle auf Verträglichkeit zu prüfen. Bei sachfremder Anwendung erlischt jegliche Haftung für mögliche Schäden. Ergiebigkeit: je nach Fugen- und Pflastergröße zwischen 0,5 und 2 Liter pro m² (Faustregel: große Platten = wenige Fugen, kleine Platten = viele Fugen) Gefahrenhinweise: EUH208 Enthält Gemisch aus (1,2 Benzisothiazolin-3-on) und Pyridin-2-thiol-1-oxid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Hinweis: Die behandelte Ware enthält Biozidprodukte als Schutzmittel. EUH 210: Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

Details

Produktdetails
Inhalt in Liter5 l
Anzahl Pakete1 St.
Eigenschaftenje nach Fugen- und Pflastergröße zwischen 0,5 und 2 Liter pro m²
Anwendungszwecklegt sich um den Fugensand und festigt diesen
Fugenfestiger
Verfestigung der Fugen
EinsatzbereichVerfestigung von Pflasterfugen
Verfestigung von Sandfugen
Außenbereich
Verfestigung von Steinfugensand
Fugenfestiger
Fugenhärter
Fugenversiegler
Fugenverfestiger
Unkrautfugen
Fugenunkraut
Ergiebigkeit pro Liter2,00 m²
Art VerarbeitungAufgießen auf mit Sand gefüllte Fugen
Konsistenzflüssig
Farbe & Material
Inhaltsstoffeeine gebrauchsfertige Kunststoffdispersion
Maßangaben
Gewicht10,00 kg
Hinweise
GefahrenhinweiseEUH208 Enthält Gemisch aus (1,2 Benzisothiazolin-3-on) und Pyridin-2-thiol-1-oxid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Hinweis: Die behandelte Ware enthält Biozidprodukte als Schutzmittel. EUH 210: Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
SicherheitshinweiseSicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

Wichtige Informationen

  • Batterien und Akkus umweltgerecht entsorgen

    Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Ressourcen und Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.

    Auf schadstoffhaltigen Batterien findest du die chemischen Symbole Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei. Batterien sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:

    Batterien nicht in den Hausmüll

    Haushalts-Batterien und -Akkus können in jedem OTTO-Shop abgegeben werden. Zudem können Batterien und Akkus überall, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos wieder zurückgegeben werden – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ. Bitte klebe bei Hochleistungs-Batterien (z.B. Handy- und Laptop-Akkus) vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
    Defekte Batterien gibst du bitte bei der Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff-/ Recyclinghofes ab.

    Elektro-Altgeräte umweltgerecht entsorgen

    Elektrogeräte sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:

    Elektro-Altgeräte umweltgerecht entsorgen

    Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben. Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Darüber hinaus findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter: www.take-e-back.de Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm werden dort - unabhängig von der Anzahl deiner Altgeräte - kostenlos angenommen.

    Voraussetzung für die Annahme von Geräten mit einer Kantenlänge größer 25 cm bei den Sammelstellen von take-e-back ist, dass du ein Neugerät bei uns erworben hast und dieses auch durch Vorlage eines entsprechenden Kaufbeleges nachweisen kannst.

    Übrigens: Falls du unter www.take-e-back.de keine Sammelstelle in deiner Nähe findest, hilft unsere Kundenberatung dir gerne weiter.

    Hilfe & Kontakt

    Kostenlose Abholung von Altgeräten

    Wird dir ein Neugerät der Kategorien 1 (Wärmeüberträger: z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Klimageräte), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte mit einer Bildschirm-Oberfläche von mehr als 100 cm²: z.B. Fernsehgeräte, Laptops, Tablets) oder 4 (Großgeräte bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt: z.B. Waschmaschinen, Spülmaschinen, Pedelecs) gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz an den privaten Haushalt geliefert, hast du gesetzlich die Möglichkeit ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich abholen zu lassen. Du wirst daher direkt im Bestellprozess nach deiner Absicht gefragt, ob du bei Auslieferung des neuen Geräts, ein Altgerät zurückgeben möchtest.

    Sollte dieser Service während des Bestellprozesses nicht angeboten werden, handelt es sich bei dem Neugerät entweder um kein Gerät der oben genannten Kategorien oder die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Altgeräterücknahme sind aus anderen Gründen nicht anwendbar. Du kannst in diesem Fall selbstverständlich die anderen oben erwähnten Entsorgungsmöglichkeiten nutzen.

    Warum müssen Elektro-Altgeräte bei einer Sammelstelle abgegeben werden?

    Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Die Sammelstellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Im Idealfall lassen sich alte Produkte aufarbeiten. Ist die Wiederverwendung nicht möglich werden die Altgeräte entsprechend behandelt. Schadstoffe werden aus den Geräten entfernt und wertvolle Ressourcen der Verwertung zugeführt. Dadurch werden die Umwelt und die knapper werdenden Ressourcen geschont.

    Hinweis zur Abfallvermeidung

    Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder.

    Batterien und Leuchtmittel bitte entfernen

    Alt-Batterien und Alt-Akkus, die nicht vom Elektro-Altgerät umschlossen sind, entfernst du bitte vor der Abgabe aus den Geräten. Bitte entsorge sie dann wie oben beschrieben. Lampen/Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, entfernst du bitte ebenfalls vor der Abgabe von Elektro-Altgeräten. Bitte entsorge beides dann getrennt wie unten beschrieben.

    Flüssige Betriebsstoffe entfernen

    Bitte beachte, dass eine Rücksendung/Mitnahme von benzinbetriebenen Artikeln nur nach vollständiger Entleerung des Tanks möglich ist.

    Datenlöschen nicht vergessen

    Bitte beachte: Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.

    Leuchtmittel, Lampen und Leuchten umweltgerecht entsorgen

    Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und LED) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, sie an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Du kannst beim lokalen Wertstoff-/Recyclinghof Lampen/Leuchtmittel und Leuchten kostenlos abgegeben.
    Außerdem findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter: www.take-e-back.de
    Leuchtmittel, Leuchten und Lampen werden dort kostenlos angenommen

    Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Bei beschädigten Lampen vermeide Hautkontakt! Sammle die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacke die Reste für den Transport zum Wertstoff-/Recyclinghof oder Schadstoffmobil luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Lüfte das Zimmer für ca. 30 Minuten. Bitte sauge die Bruchstücke nicht mit dem Staubsauger auf.

    Glühlampen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll gegeben werden. Wenn du dir nicht sicher bist, um welchen Lampentyp es sich handelt, gib diese bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.

    Entsorgungshinweis
  • Verantwortliche Person für die EU

    Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur:

    Cleanprince GmbH & Co. KG

    Am Aschenbacher Steg 5, 36167 Nüsttal

    +4966849173742

    info@cleanprince.de

    Du findest den für das Produkt verantwortlichen Wirtschaftsakteur auch auf dem jeweiligen Produkt bzw. der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage.

    Details zur Produktsicherheit

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