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CLEANPRINCE
Anti-Milben-Spray Bett- & Hausstaubmilben Reinigungsspray
Bettwanzen Bettmilben

1/1
Menge: 250 ml
lieferbar - in 2-3 Werktagen bei dir
17,90 €
71,60 €/1 l
Oder 1,63 € mtl. in 12 Raten
100 Tage Zahlpause für 0,63
Verkäufer: cleanprince
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  • Impressum
Langes Rückgaberecht von 30 Tagen
Kauf auf Rechnung und Raten
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Artikelbeschreibung

Artikel-Nr. S0D840OABMO
  • Milben und Milbenkot werden durch Spezialacrylat verkapselt.
  • Sprühlösung gegen allergieauslösende Hausstaubmilben.
  • Die Bindung der Hausstauballergene erfolgt sofort.
  • Angenehmer Frischeduft und fasertiefe Hygiene durch natürliche Duftstoffe.
  • Eingriff in den Stoffwechsel der Milben durch Duftstoffe, hierdurch wird die Nahrungsaufnahmemöglichkeit der Milben zerstört.
Produktbeschreibung: CleanPrince Anti-Milben-Spray ist eine Sprühlösung gegen allergieauslösende Hausstaubmilben. Die Bindung der Hausstauballergene erfolgt sofort. Das Mittel wirkt in 3 Stufen: Stufe 1: Milben und Milbenkot werden durch Spezialacrylat verkapselt. Stufe 2: Eingriff in den Stoffwechsel der Milben durch Duftstoffe, hierdurch wird die Nahrungsaufnahmemöglichkeit der Milben zerstört. Die Milben nehmen keine Hautschuppen mehr auf und verenden. Stufe 3: Angenehmer Frischeduft und fasertiefe Hygiene durch natürliche Duftstoffe. Anwendungsbereiche, Anwendung: Entwickelt speziell für Matratzen, Decken, Bettwäsche, Polstermöbel, Gardinen, Stofftiere uvm. Oberflächen vor dem ersten Gebrauch gründlich absaugen. Anti-Milben-Spray gut schütteln. Zu behandelnde Fläche gleichmäßig mit einem Abstand von circa 40 cm einsprühen. Fläche circa 2-4 Stunden trocknen lassen. Ein anschließendes Absaugen erhöht den Reinigungseffekt zusätzlich. Ergiebigkeit: 250 ml Anti-Milben-Spray sind ausreichend für bis zu 20 m², das entspricht 10 Matratzen bei einseitiger Behandlung. Wir empfehlen eine Wiederholung der Behandlung nach spätestens 3 Monaten. Sicherheitshinweise: Dieses Produkt fällt unter die Regelung der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. Restentleerte Packungen der Wertstoffsammlung, Produktreste der örtlichen Problemstoffsammlung zuführen. Registriert und zugelassen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund. BAuA-Rg. Nr.: N-63114 Wirkstoff/Wirkstoffgehalt: 30 g Geraniol / 1.000 ml Sprühlösung, Wirkstoff: aus den Blättern des Palmarosa Geraniumgrases Chargenkennzeichnung/Haltbarkeit: siehe Flaschenaufdruck Entsorgung: Restentleerte Packungen der Wertstoffsammlung, Produktreste der örtlichen Problemstoffsammlung zuführen. Dieses Produkt ist grundsätzlich vor der Anwendung an verdeckter Stelle auf Verträglichkeit zu prüfen. Bei sachfremder Anwendung erlischt jegliche Haftung für mögliche Schäden. GEFAHRENHINWEISE: H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. SICHERHEITSRATSCHLÄGE: P 102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P 305 + P 351 + P 338 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang vorsichtig mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P 313 Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P 301 BEI VERSCHLUCKEN: P 315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Sicherheitsdatenblätter erhalten Sie auf Anfrage. Signalwort: Achtung

Details

Produktdetails
AnwendungsgebieteReinigung von Matratzen von Milbenbefall und Hausstaubmilben.
InhaltsstoffeWirkstoff/Wirkstoffgehalt: 30 g Geraniol / 1.000 ml Sprühlösung, Wirkstoff: aus den Blättern des Palmarosa Geraniumgrases
Art VerschlussKindersicherer Verschluss
Art VerpackungKanister und Dosierflasche
Konsistenzflüssig
Verpackungseinheit1 St.
Inhalt in Milliliter250 ml
Hinweise
Hinweis für BiozidprodukteDieses Produkt fällt unter die Regelung der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. Restentleerte Packungen der Wertstoffsammlung, Produktreste der örtlichen Problemstoffsammlung zuführen. Registriert und zugelassen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund. BAuA-Rg. Nr.: N-63114
Registriernummer BiozidN-63114
WarnhinweiseEUH208: Enthält Permethrin (ISO) (m-Phenoxybenzyl-3-(2,2-dichlor-vinyl)-2,2-dimethylcyclopropancarboxylat). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Wichtige Informationen

  • Batterien und Akkus umweltgerecht entsorgen

    Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Ressourcen und Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.

    Auf schadstoffhaltigen Batterien findest du die chemischen Symbole Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei. Batterien sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:

    Batterien nicht in den Hausmüll

    Haushalts-Batterien und -Akkus können in jedem OTTO-Shop abgegeben werden. Zudem können Batterien und Akkus überall, wo vergleichbare Produkte verkauft werden, kostenlos wieder zurückgegeben werden – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und unabhängig von Marke und Typ. Bitte klebe bei Hochleistungs-Batterien (z.B. Handy- und Laptop-Akkus) vor der Abgabe an der Sammelstelle die Pole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
    Defekte Batterien gibst du bitte bei der Schadstoffsammlung des lokalen Wertstoff-/ Recyclinghofes ab.

    Elektro-Altgeräte umweltgerecht entsorgen

    Elektrogeräte sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet, welches bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen:

    Elektro-Altgeräte umweltgerecht entsorgen

    Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben. Elektro-Altgeräte werden dort kostenlos angenommen und einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Darüber hinaus findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter: www.take-e-back.de Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm werden dort - unabhängig von der Anzahl deiner Altgeräte - kostenlos angenommen.

    Voraussetzung für die Annahme von Geräten mit einer Kantenlänge größer 25 cm bei den Sammelstellen von take-e-back ist, dass du ein Neugerät bei uns erworben hast und dieses auch durch Vorlage eines entsprechenden Kaufbeleges nachweisen kannst.

    Übrigens: Falls du unter www.take-e-back.de keine Sammelstelle in deiner Nähe findest, hilft unsere Kundenberatung dir gerne weiter.

    Hilfe & Kontakt

    Kostenlose Abholung von Altgeräten

    Wird dir ein Neugerät der Kategorien 1 (Wärmeüberträger: z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Klimageräte), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte mit einer Bildschirm-Oberfläche von mehr als 100 cm²: z.B. Fernsehgeräte, Laptops, Tablets) oder 4 (Großgeräte bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt: z.B. Waschmaschinen, Spülmaschinen, Pedelecs) gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz an den privaten Haushalt geliefert, hast du gesetzlich die Möglichkeit ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich abholen zu lassen. Du wirst daher direkt im Bestellprozess nach deiner Absicht gefragt, ob du bei Auslieferung des neuen Geräts, ein Altgerät zurückgeben möchtest.

    Sollte dieser Service während des Bestellprozesses nicht angeboten werden, handelt es sich bei dem Neugerät entweder um kein Gerät der oben genannten Kategorien oder die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Altgeräterücknahme sind aus anderen Gründen nicht anwendbar. Du kannst in diesem Fall selbstverständlich die anderen oben erwähnten Entsorgungsmöglichkeiten nutzen.

    Warum müssen Elektro-Altgeräte bei einer Sammelstelle abgegeben werden?

    Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Die Sammelstellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Im Idealfall lassen sich alte Produkte aufarbeiten. Ist die Wiederverwendung nicht möglich werden die Altgeräte entsprechend behandelt. Schadstoffe werden aus den Geräten entfernt und wertvolle Ressourcen der Verwertung zugeführt. Dadurch werden die Umwelt und die knapper werdenden Ressourcen geschont.

    Hinweis zur Abfallvermeidung

    Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder.

    Batterien und Leuchtmittel bitte entfernen

    Alt-Batterien und Alt-Akkus, die nicht vom Elektro-Altgerät umschlossen sind, entfernst du bitte vor der Abgabe aus den Geräten. Bitte entsorge sie dann wie oben beschrieben. Lampen/Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, entfernst du bitte ebenfalls vor der Abgabe von Elektro-Altgeräten. Bitte entsorge beides dann getrennt wie unten beschrieben.

    Flüssige Betriebsstoffe entfernen

    Bitte beachte, dass eine Rücksendung/Mitnahme von benzinbetriebenen Artikeln nur nach vollständiger Entleerung des Tanks möglich ist.

    Datenlöschen nicht vergessen

    Bitte beachte: Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich.

    Leuchtmittel, Lampen und Leuchten umweltgerecht entsorgen

    Die meisten Lampen/Leuchtmittel (Leuchtstofflampen kompakt und stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und LED) enthalten Schadstoffe und Ressourcen. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, sie an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Du kannst beim lokalen Wertstoff-/Recyclinghof Lampen/Leuchtmittel und Leuchten kostenlos abgegeben.
    Außerdem findest du zugelassene Sammelstellen in deiner Nähe unter: www.take-e-back.de
    Leuchtmittel, Leuchten und Lampen werden dort kostenlos angenommen

    Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen können geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Bei beschädigten Lampen vermeide Hautkontakt! Sammle die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacke die Reste für den Transport zum Wertstoff-/Recyclinghof oder Schadstoffmobil luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Lüfte das Zimmer für ca. 30 Minuten. Bitte sauge die Bruchstücke nicht mit dem Staubsauger auf.

    Glühlampen und Halogenlampen dürfen in den Hausmüll gegeben werden. Wenn du dir nicht sicher bist, um welchen Lampentyp es sich handelt, gib diese bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.

    Entsorgungshinweis

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