Der BIOFA Pinselreiniger ist ein natürliches, lösemittelfreies Reinigungsmittel zum Säubern von Pinseln, Farbrollern, Malerwerkzeugen, Lackierwerkzeugen etc... Reinigt gründlich, ökologisch und schonend und ist biologisch abbaubar. Eignet sich um alle lösemittelfreien und wasserverdünnbaren Naturharzfarben, Lacke, Lasuren, Öle und Wachse von Pinseln und Werkzeugen zu entfernen. Durch den Reiniger werden die Borsten wieder weich und geschmeidig. Besonders umweltfreundlich, enthält 96 % nachwachsende Rohstoffe und 4 % mineralische Rohstoffe aus der Natur.
Anwendung
Nach Gebrauch sofort überschüssige Farbe, Lack, etc. durch Abstreifen an Gebindekante oder Ausstreichen entfernen. Das Werkzeug in unverdünnten Pinselreiniger geben und 5-10 Minuten einwirken lassen. Anschließend gründlich darin auswaschen, dann mit klarem Wasser gut nachspülen. Den Vorgang evtl. wiederholen. Stark verschmutzte Werkzeuge mind. 24 Stunden in unverdünntem Pinselreiniger stehen lassen. BIOFA Pinselreiniger kann mehrmals verwendet werden. Hierzu den gebrauchten Reiniger im verschlossenen Gebinde so lange stehen lassen, bis sich die gelösten Farbreste am Boden abgesetzt haben. Dann die darüber stehende klare Lösung in ein sauberes Gefäß umfüllen. Für sehr hartnäckige Verschmutzungen, die sich mit dem lösemittelfreien Pinselreiniger nicht mehr entfernen lassen, verwenden Sie die BIOFA Verdünnung 0500.
Inhaltsstoffe
Wasser, kaliverseifte Kokos- und Sojaölfettsaure 5 - 15 %, Lavandinöl (enthält Linalool)
Lagerung
Kühl, trocken und gut verschlossen lagern. Vor Frost schützen.
Sicherheitshinweise
Von Kindern fernhalten. Berührung mit den Augen vermeiden. Bei Augenkontakt sofort gründlich mit Wasser ausspülen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Entsorgung
Produktreste und entleerte Gebinde gemäß den örtlichen gesetzlichen Bestimmungen entsorgen.
AVV-Abfallschlüssel nach europäischem Abfallverzeichnis: 08 01 16
Mögliche Gefahren
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Eye Irrit. 2 ; H319 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 2A ; Verursacht schwere Augenreizung.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Ausrufezeichen (GHS07)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Sonstige Gefahren
Keine bekannt.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Nicht anwendbar.