Busch-Jaeger IR-Service-Handsender, Bewegungs-/Präsenzmelder, Busch-Wächter AP, IR-Service-Handsender Für Busch-Wächter 110 MasterLINE. Für Busch-Wächter 220 MasterLINE. Für Busch-Wächter 220 MasterLINE select. Für Busch-Wächter 220 MasterLINE premium. Für Busch-Wächter 280 MasterLINE. Geräteabhängig sind folgende Funktionen/Einstellungen schaltbar: Licht für 4 Std. einschalten, aktivieren/deaktivieren. Licht für 4 Stunden ausschalten, aktivieren/deaktivieren. Anwesenheitssimulation aktivieren/deaktivieren. Aktuellen Helligkeitswert als Grenzwert setzen/Rücksetzen auf Geräteeinstellung. Testbetrieb aktivieren/deaktivieren. Im Handsender gespeicherte Einstellungen aufrufen. Rücksetzen auf Werkseinstellung. Dynamische Zwangsabschaltung aktivieren/deaktivieren. 2 Zonenbetrieb aktivieren/deaktivieren. Synchronbetrieb aktivieren/deaktivieren. Dämmerungsschalterbetrieb aktivieren/deaktivieren. Abschaltverzögerungszeit oder Kurzzeitimpuls einstellen. Helligkeitsgrenzwert einstellen. Empfindlichkeit einstellen. Mit kodiertem Übertragungssignal. Spannungsversorgung: Lithium-Knopfzelle Typ CR2025. Batterie Lebensdauer: typ. 2 Jahre. Schutzart Gerät: IP 40 Temperaturbereich Gerät: 0 °C bis 45 °C Installationshinweis gemäß § 13 NAV Bitte beachten Sie, dass Geräte mit einem Anschlusswert von 230V je nach Leistungswert mit einem Schutzkontaktstecker oder einem Festanschluss (ohne Stecker) ausgeliefert werden. Sollte das Gerät über einen Festanschluss verfügen, so ist ein Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen.Alle Geräte mit einem Anschlusswert ab 400V sind über einen geeigneten Starkstromanschluss zu betreiben und dürfen ausschließlich von einem Elektrofachmann angeschlossen werden. Bei Geräten deren Nennleistung mehr als 12KW beträgt, wird eine Zustimmung Ihres Netzbetreibers erforderlich. Hierzu wenden Sie sich bitte vor der Installation an den Netzbetreiber oder an ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen. Ein solches Installationsunternehmen ist Ihnen dabei behilflich die erforderliche Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen.